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Verbindlichen Rechtsanspruch auf Betreuung nach der Schule für Jugendliche mit Behinderungen über 14 Jahre verankern

Zur Berichterstattung des MDR und zu Hinweisen des Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen Adrian Maerevoet hinsichtlich fehlender Nachmittagsbetreuung für Jugendliche mit Behinderungen erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Birke Bull-Bischoff

Zur Berichterstattung des MDR und zu Hinweisen des Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen Adrian Maerevoet hinsichtlich fehlender Nachmittagsbetreuung für Jugendliche mit Behinderungen erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Birke Bull-Bischoff:

„Es ist fast genau zwei Jahre her, seit DIE LINKE im Landtag auf die Probleme aufmerksam gemacht habe, die nun zum wiederholten Mal, diesmal vom MDR aufgegriffen werden müssen. Es geht um adäquate Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderungen nach der Schule und in den Schulferien, vornehmlich für Menschen mit geistiger Behinderung und mit Sinneseinschränkungen. Alles palletti – das war damals die Antwort der Landesregierung auf unseren Antrag (Drs. 6/3571), der vor allem auf verlässliche gesetzliche Regelungen im Schulgesetz und die Schaffung der erforderlichen personellen Ausstattung zielte - und abgelehnt wurde.

Die Fraktion DIE LINKE fordert erneut, nicht auf schwammige Regelungen und Einzelfalllösungen zu vertrauen, sondern Nägel mit Köpfen zu machen. Es muss ein klarer Rechtsanspruch verankert werden, der Schüler*innen mit Behinderungen, auch wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben, den Zugang zu einer angemessenen Betreuung und Förderung bis 17.00 gewährleistet.

Das kann nach Lage der Dinge am besten an den Förderschulen für Menschen mit geistigen Behinderungen und Sinnesbeeinträchtigungen selbst geschehen. Dort sind die Jugendlichen, dort gibt es Erfahrungen und professionelle Angebote. Aber schon 2014 war die Personaldecke fragil. Heute ist sie an vielen Schulen katastrophal. Es muss endlich Schluss gemacht werden mit einer Einstellungspolitik, die sich offenbar mit einer Unterrichtsversorgung von unter 100% zufrieden gibt und pädagogische Mitarbeiter*innen sowie Betreuungskräfte nur „tröpfchenweise“ in die Schulen bringt. So kann nur noch extremer Mangel verwaltet werden.

Angesichts der aktuellen und hinreichend bekannten Situation wirkt der Hinweis des Bildungsministeriums auf die Ganztagsangebote der Förderschulen wie ein Hohn für die Betroffenen. Diese Angebote sind nämlich aus Personalmangel an einer Reihe von Schulen gar nicht in ausreichendem Umfang  vorhanden.“

Magdeburg, 30. November 2016