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Landesregierung kann Schädigung von Trinkwasser durch PFC-Löschschaum auf Truppenübungsplätzen nicht ausschließen

Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wulf Gallert und Kristin Heiß in der Drs. 7/5288 zur Kontamination von Truppenübungsplätzen mit PFC-Chemikalien erklären die Fragesteller:

„Die Landesregierung bestätigt, dass die Truppenübungsplätze Colbitz-Letzlinger Heide, Klietz und Altengrabow mit PFC (per- und polyflorierte Chemikalien) verunreinigt sind. Sie gelten als so gut wie nicht abbaubare und sich in den Organismen anreichernde Stoffe mit mäßiger akuter Toxität. Es besteht der Verdacht, dass sie Krebs begünstigen und die Fruchtbarkeit negativ beeinflussen. Der Mensch nimmt sie vor allem über Nahrung und verunreinigtes Trinkwasser auf.

Diese Fakten sind vor allem deswegen besorgniserregend, weil diese Chemikalien unter anderem innerhalb und am Rande des Wasserschutzgebietes Colbitz-Letzlinger Heide nachgewiesen wurden. Weder die Landesregierung noch die Bundesregierung sind nach eigener Einschätzung bisher in der Lage, eine verlässliche Gefährdungsabschätzung vorzunehmen und verweisen auf weitergehende Detailuntersuchungen. Dies betrifft auch ausdrücklich die Gefährdung des Trinkwasserreservoirs in der Colbitz-Letzlinger Heide.

Die besondere Belastung von Truppenübungsplätzen durch diese Chemikalien entsteht durch die häufige Verwendung von Löschschaum aufgrund von Bränden in der Folge militärischer Übungen.

Obwohl das Ausmaß der Gefährdung für die Trinkwasservorräte für etwa 700.000 Menschen in Sachsen-Anhalt unklar ist, sieht sich die Landesregierung nach eigener Aussage nicht in der Pflicht, entsprechend aktiv zu werden, sondern verweist auf die Zuständigkeiten der Bundesregierung und der unteren Wasserbehörden. Diese Inaktivität ist nicht akzeptabel. Wir fordern die Landesregierung auf:

1. Alle bisherigen und zukünftigen Erkenntnisse über die Kontamination öffentlich zugänglich zu machen.

2. Darauf zu drängen, dass neben einer möglichen Verunreinigung von Grundwasser auch die Folgen für Fauna und Flora durch diese Kontamination untersucht werden.

3. Sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, einen Masterplan für den Umgang mit den kontaminierten Flächen zu entwickeln, der die Gefährdungspotentiale der Verunreinigung minimiert.

4. Darauf zu drängen, den Einsatz von PFC-haltigen Löschschäumen zumindest auf dem Truppenübungsplatz Colbitz-Letzlinger Heide grundsätzlich zu untersagen, um die dortigen Trinkwasservorräte zu schützen. Falls für den Einsatz von Brandbekämpfung PFC-haltige Löschschäume unverzichtbar sind, so muss der Übungsbetrieb, der vor allem in den letzten Jahren häufig zu Flächenbränden geführt hat, unter der Bedingung von Trockenheit eingestellt werden.“

 

Magdeburg, 02. Dezember 2019