Untreue-Prozess gegen Mitglieder des Gemeinderates von Angersdorf - Wenn aus Recht Unrecht wird
Zur Einstellung des Untreue-Prozesses gegen Mitglieder des Gemeinderates von Angersdorf unter der Voraussetzung, dass die sieben Angeklagten 200 Euro an die Staatskasse zahlen, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert
Zur Einstellung des Untreue-Prozesses gegen Mitglieder des Gemeinderates von Angersdorf unter der Voraussetzung, dass die sieben Angeklagten 200 Euro an die Staatskasse zahlen, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert:
„Natürlich sind Gemeinderäte verpflichtet, rechtliche Normen einzuhalten. Nach dem Kommunalabgabenrecht sind sie verpflichtet, Beiträge zu erheben. Das ist unstrittig.
Nach § 91, Abs. 2, Satz 2 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt haben die Gemeinderatsmitglieder aber auch die Pflicht, Rücksicht auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen zu nehmen. Die Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Angersdorf haben dies, auch in Anbetracht der örtlichen Situation, getan und keine Beiträge erhoben.
Für die Fraktion DIE LINKE erschließt es sich nicht, warum und weshalb den Gemeinderatsmitgliedern im Rahmen eines Untreue-Prozesses vorgeworfen wird, diesen Ermessensauftrag umzusetzen. Sollten solche Untreue-Prozesse in Mode kommen, dann würden z. B. die Gemeinderäte betraft, die nicht kostendeckende Friedhofsgebühren beschließen oder sich für Sozialpässe einsetzen, da sie den Grundsatz des § 91 Abs. 2 Satz 2 ernst nehmen und eine geringere Gebühr festsetzen.“