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Untersuchungsausschuss zur Stendaler Wahlfälschungsaffäre: Güssau nicht in der Lage, eigene Äußerungen aus Akten plausibel zu erklären

Zur heutigen Sitzung des 16. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Stendaler Wahlfälschungsaffäre erklären die Ausschussmitglieder Henriette Quade und Wulf Gallert:

„In der heutigen dreieinhalbstündigen Vernehmung des Zeugen Hardy-Peter Güssau blieben eine Reihe von Fragen unbeantwortet. In einigen Fällen wurde der Ausschuss mit höchsten zweifelhaften Erklärungen konfrontiert. Aus unserer Sicht stechen hier zwei Komplexe besonders hervor:

  1. Herr Güssau behauptet nach wie vor, von der Praxis der Wahlfälschung vor dem Wahltermin nichts gewusst zu haben. Er kann aber nicht erklären, warum in seinen eigenen Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl ein Wahlschein enthalten war, der seiner eigenen Aussage nach nicht seine Unterschrift trug. Auf mehrfache Nachfrage betonte Herr Güssau jedoch, sehr wohl selbst einen Wahlschein unterschrieben zu haben. Der sein dann aber auf für ihn unerklärliche Art und Weise verschwunden und durch einen gefälschten Wahlschein ersetzt worden. Für ein solches Vorgehen hätte allerdings Holger Gebhardt keinerlei Motiv gehabt. Vielmehr liegt die Vermutung nahe, dass Herr Güssau davon ausgegangen ist, dass jemand anderes für ihn rechtswidrig diese Unterlagen ausfüllt und beim Briefwahlbüro einreicht.
  2. Der Zeuge Güssau war nicht in der Lage, eine Whatsapp-Nachricht vom 3. Juni 2014 von ihm an Holger Gebhardt plausibel zu erklären. Diese enthielt folgenden Wortlaut: „Jetzt haben die Dich am Arsch. So ein Mist. Notfalls Mandat zurückgeben. Fahlke rückt nach (…). So eine Scheisse. Habs geahnt. Hat bestimmt einer gepetzt. Ein Verlierer“. Zu diesem Zeitpunkt stand bereits der Vorwurf im öffentlichen Raum, dass es bei den Kommunalwahlen in Stendal Wahlfälschung im Zusammenhang mit dem Briefwahlergebnis für Holger Gebhardt gegeben habe. Die Erklärung von Herrn Güssau, es würde sich hierbei lediglich um die Frotzelei zwischen zwei guten bekannten handeln, ist im hohen Maße unglaubwürdig. Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits eine erhebliche öffentliche Auseinandersetzung um Fehler bei der Wahldurchführung und Manipulationsvorwürfe gegen zumindest einen CDU-Kandidaten. Für Ironie war da schon längst kein Platz mehr. Vielmehr liegt die Vermutung nahe, dass Herr Güssau, entgegen seiner sonstigen Aussagen, sehr wohl zu diesem Zeitpunkt von Verstößen gegen das Wahlgesetz wusste.

An anderen Stellen konnte sich Herr Güssau u.a. nicht erinnern, ob er mit dem Stadtwahlleiter Kleefeldt vor dessen plötzlichen Sinneswandel, die Wahl entgegen seines ersten Votums plötzlich doch in seiner Stadtratsvorlage für gültig zu erklären, zu diesem Thema telefoniert hat.

Nach der völligen Aussageverweigerung des Zeugen Wolfgang Kühnel hat auch die heutige Zeugenvernehmung von Hardy-Peter Güssau die Zweifel an der alleinigen Verantwortung von Holger Gebhardt für die Wahlfälschungsaffäre nicht verringert sondern bestärkt. In einer weiteren Sitzung soll die Vernehmung von Herrn Güssau fortgesetzt werden."


Magdeburg, 10. September 2018