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Unhaltbare Zustände an Dienstgebäuden der Magdeburger Polizei sind Folge von Unfähigkeit

Medien berichteten wiederholt von unzumutbaren Zuständen an polizeilichen Dienstgebäuden in der Magdeburger Sternstraße. Rund 200 Beamt*innen mussten deshalb in ein Ausweichquartier nach Sudenburg ziehen. Doch auch dort stellte ein Gutachten gesundheitsgefährdende Stoffe fest, sodass die Polizeibeamt*innen wieder zurück in das Objekt in der Sternstraße mussten. Hierzu erklärt Matthias Höhn, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für Polizeipersonal:

„Wie bereits seit vielen Monaten ist der schlechte Zustand der Magdeburger Polizeidienstgebäude erneut Thema in den Medien. Eine dauerhafte Lösung ist aber nach wie vor nicht in Sicht. Erneut wird deutlich, dass das Land schnellstens seiner Verantwortung nachkommen muss, um für angemessene Arbeitsbedingungen für die Polizist*innen in Magdeburg zu sorgen. Hier kann und darf die Landesregierung nicht auf Zeit spielen.

Komplett unverständlich ist, warum die Beamt*innen nicht längst wieder im Ausweichquartier in Magdeburg Sudenburg untergebracht sind. Am 10. November 2016 wurde dem Ausschuss für Inneres und Sport des Landtages auf Antrag der LINKEN zum Thema „Dienstgebäude der Polizei“ Bericht erstattet und durch die Landesregierung mitgeteilt, dass die Sanierung der wegen Schadstoffbelastung vorübergehend geräumten Räumlichkeiten in Sudenburg in 3 bis 4 Wochen abgeschlossen sei. Das ist inzwischen 13 Wochen her und immer noch wird an einem Sanierungskonzept für Sudenburg und an den Planungen für die Gesamtsanierung Sternstraße gearbeitet.

Dass den Beamt*innen in der Folge weiterhin die dringend sanierungsbedürftigen Räumlichkeiten in der Magdeburger Sternstraße zugemutet werden, ist in keinem Fall hinnehmbar. Die offensichtliche Unfähigkeit der Verantwortlichen trägt unweigerlich dazu bei, dass das Objekt in der Sternstraße auch weiterhin den Namen „schlechtestes Dienstgebäude der Polizei in Deutschland“ tragen wird – und das auf Kosten der dort untergebrachten Polizist*innen."


Magdeburg, 10. Februar 2017