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Unfaires Vorgehen des Amtsgerichts Halle gegen den Abgeordneten Uwe Heft

Wulf Gallert: Seit dem gestrigen Mittwoch Abend wird die Fraktion mit Anfragen konfrontiert, wie sie mit dem Fakt umgehen will, dass ihr Mitglied Uwe Heft vom Amtsgericht Halle einen Strafbefehl erhalten wird. Dieser soll nach Medienangaben 150 Tagessätze wegen Betrug, Beleidigung und Hausfriedensbruch betragen. Der Fraktionsvorsitzende erklärt dazu folgendes:

Seit dem gestrigen Mittwoch Abend wird die Fraktion mit Anfragen konfrontiert, wie sie mit dem Fakt umgehen will, dass ihr Mitglied Uwe Heft vom Amtsgericht Halle einen Strafbefehl erhalten wird. Dieser soll nach Medienangaben 150 Tagessätze wegen Betrug, Beleidigung und Hausfriedensbruch betragen. Der Fraktionsvorsitzende erklärt dazu folgendes:

„Zum Zeitpunkt des Beginns der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat Uwe Heft die Fraktion darüber informiert und dargelegt, dass die erhobenen Vorwürfe aus seiner Sicht nicht zutreffen. Er hat bis zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Informationen darüber, dass gegen ihn ein Strafbefehl existiert bzw. was er enthält.
Es ist daher ihm und erst recht der Fraktion unmöglich, dazu Stellung zu nehmen.

Ich bewerte dieses Verhalten des Amtsgerichts Halle als äußerst unfaires Vorgehen gegenüber den Beteiligten des Verfahrens. Es wäre nicht nur die juristische Pflicht, sondern einfach die Befolgung einer allgemeingültigen Anstandsregel gewesen, wenn Uwe Heft von dieser Entscheidung vor den Medien erfahren hätte.

Da dies leider nicht geschehen ist, gibt das Verhalten des Amtsgerichts selbst Anlass zur Spekulation. Es liegt die Vermutung nahe, dass die Produktion von Schlagzeilen wichtiger zu sein scheint, als die Erfüllung richterlicher Aufgaben.

Dies wird die Fraktion in die Bewertung des Vorganges einbeziehen.“