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TOP 05: Entwurf eines Zweiten Medienrechtsänderungsgesetzes

Mediengesetze sind immer dann spannend, wenn es um Gebühren geht. Dieses ist kein Gesetz, in dem es um Gebühren geht, demzufolge hält sich das Interesse in Grenzen. Es ist ein sehr spezielles Gesetz, in dem es um die Definition von Plattformen usw. geht, auf die ich gar nicht eingehen will.

Zur Kommissionsflut: Ich finde es nach wie vor sehr bedauerlich, dass wir im Ausschuss mit einer dieser Kommissionen nicht ins Gespräch gekommen sind. Wir hatten als Ausschuss mehrmals den Anlauf unternommen, mit Vertretern der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich ins Gespräch zu kommen. Das ist von ihr nach mehrmaligen Anläufen immer wieder kurzfristig abgesagt worden, sodass für uns zu konstatieren bleibt, dass es von dieser Seite keinen Bedarf gibt, uns gegenüber etwas zu erklären, und dass sie demzufolge mit der Umstrukturierung, die durch den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag passieren soll, weitestgehend einverstanden ist und sie diesbezüglich keinen Klärungsbedarf hat.

Die Grundlage für das Medienrechtsänderungsgesetz ist, wie schon gesagt, der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden und dem der Landtag von Sachsen-Anhalt zustimmen soll. Dieses Gesetz ist eine Anpassung an den derzeitigen Stand der Digitalisierung. Minister Haseloff hat völlig korrekt gesagt, dass wir im Fernsehbereich deutlich weiter sind und dass Sachsen-Anhalt eine Vorreiterrolle eingenommen hat, was die Digitalisierung im Fernsehbereich angeht.

Anders sieht es im Radiobereich aus. Die kritischen Worte, die geäußert wurden, kann ich auch im Namen meiner Fraktion teilen. Dass es aber künftig privaten Rundfunkanbietern bzw. privaten Veranstaltern gestattet sein soll, mehr als zwei Hörfunkprogramme, ein Fernsehvollprogramm und ein Fernsehspartenprogramm digital zu verbreiten, ist aus unserer Sicht zu begrüßen, denn das macht den Mehrwert einer Digitalisierung deutlich. Programmvielfalt ist ein spürbarer Mehrwert für die Nutzer.

Ein Knackpunkt ist sicherlich die auch von der FDP angesprochene Streichung der Frist, die für das Jahr 2010 vorgesehen war, was die Einführung des digitalen Radios betrifft. Dass das bisher verankerte Jahr 2010, ab dem man beim Radio ausschließlich auf digitale Übertragungswege setzen wollte, gestrichen werden soll, macht die Probleme bei der Umstellung auf Digitalradio sehr deutlich. Auch die Politik muss anerkennen, dass der Mehrwert des digitalen Radios sehr schwer zu vermitteln ist. Zumindest so lange das Analogradio für alle wunderbar funktioniert, ist es schwierig zu erklären, warum man sich neue und teurere Geräte anschaffen sollte.

Ich will auch nicht damit hinterm Berg halten, dass ich der Industrie einen gewissen Vorwurf mache. Auch ihr ist es nicht gelungen, einen Mehrwert für ihre Geräte transparent zu machen und sie für die Nutzerinnen und Nutzer interessant zu machen. Der Einführungsstand beim Digitalradio ist noch äußerst dünn.

Deshalb ist es auch aus unserer Sicht eine richtige Entscheidung, dass man die Frist auf das Jahr 2010, wie sie bisher vorgesehen war, aus dem Gesetz nimmt, weil aus unserer Sicht bis dahin die Nutzerinnen und Nutzer kaum in größerem Umfang auf Digitalradio umgestiegen wären und somit eine digitale Spaltung der Gesellschaft gedroht hätte.

Das nimmt natürlich den Druck bei der gesamten Entscheidung. Wir müssen uns fragen, ob wir einen neuen Druck aufbauen wollen. Wollen wir, dass auch auf die Geräteindustrie neuer Druck entsteht, sodass wir mit der Digitalisierung im Radiobereich voranschreiten?

Die EU hat uns auch klare Grenzen aufgezeigt. Darüber wird im Ausschuss zu reden sein.

Die Frage ist, welches Ziel Sachsen-Anhalt jetzt verfolgt. Bisher hatten wir auch im Radiobereich zumindest durch die Befristung eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung eingenommen. Ich denke, dass wir auch weiterhin Vorreiter bei der Digitalisierung sein sollten. Wir werden uns im Ausschuss darüber unterhalten müssen, ob wir eine neue Frist brauchen und wenn ja, welche. Welche ist den Nutzerinnen und Nutzern zumutbar und welche ist von Politik und Industrie bzw. Wirtschaft auch aufrechtzuerhalten?