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Stefan Gebhardt zu TOP 1: Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Die AfD hat einen Antrag mit dem notwendigen Quorum eingereicht und beruft sich hierbei auf die verfassungsrechtlich garantierten Minderheitenrechte im Parlament. Grundsätzlich gilt für meine Fraktion: Minderheitenrechte sind ein hohes Gut. Sie zu verteidigen, ist ständiges Anliegen meiner Fraktion.

Wenn allerdings Missbrauch und in diesem Fall klarer Rechtsmissbrauch betrieben wird, können und werden wir dies nicht mittragen. Deshalb auch gleich vorweg: Wir werden den Antrag auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ablehnen.

Der vorliegende Antrag beschreibt nicht einen einzigen Fall, der untersucht und aufgeklärt werden soll. Wenn es einen gäbe, hätte ihn die AfD ja formulieren können. Da dies unterblieb, kann man nur schlussfolgern, dass es keine konkreten Fälle gibt, die untersucht werden müssen.

Der Antrag hat auch keinerlei Bezug zu Sachsen-Anhalt. Das Wort „Sachsen-Anhalt“ taucht im Beschlusstext auch nur einmal auf. Und zwar im Vorletzten Punkt als es um den Verfassungsschutzbericht unseres Bundeslandes geht.

Der Vorwurf, der der AfD bei diesem Antrag gemacht wird lautet: Rechtsmissbrauch. Einige fragen nun zu Recht, was bedeutet das Wort Rechtsmissbrauch denn genau?

Das Lexikon sagt: Rechtsmissbrauch ist die nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilende zweckwidrige Inanspruchnahme einer eigentlich zustehenden Rechtsposition. Auch wer über ein formal einklagbares Recht verfügt, darf dieses nicht missbräuchlich ausüben, wenn lediglich der Zweck verfolgt wird, einem anderen Schaden zuzufügen.

Und genau darum geht es der AfD: Menschen, die anders denken und anders ticken als die Rechtspopulisten sollen diffamiert und diskreditiert werden. All jene, die ihre Politik nicht teilen, die nicht auf AfD-Linie sind, werden als Linksextremisten bezeichnet. Dieser Irrsinn geht ja schon so weit, dass sie selbst die FDP in der linksextremen Szene verorten. Was muss man eigentlich konsumiert haben, um auf so etwas zu kommen, frage ich mich?!

Aber genau das ist ihr Geschäftsmodell und ihre Art Politik zu machen.
Das Land zu spalten durch Denunzieren, Diffamieren, Diskreditieren. Jüngstes Beispiel in meinem Heimatkreis: Eine Berufsschullehrerin wird öffentlich angemacht und verurteilt wegen „Bunt statt blau“. Dumm gelaufen allerdings, denn es handelte sich nicht um eine Kampagne gegen die AfD sondern gegen Alkoholismus.

Und genau dieses Beispiel macht deutlich, wie sie denunziatorisch und diffamierend im öffentlichen Raum agieren. Deshalb zum Schluss für Sie noch ein Zitat des deutschen Dichters August Heinrich Hoffmann von Fallersleben: „Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.“