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Stefan Gebhardt zu TOP 04: Entwurf eines Gesetzes zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Ein weiteres Mal beschäftigt sich der Landtag mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, und ich habe mir in diesem Zusammenhang erneut das Protokoll der Anhörung im Ausschuss angesehen.

Hier skizzierte der Intendant des MDR Prof. Reiter noch einmal die Grundzüge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, er sagte: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk lebt von einer Idee. Das ist die Idee einer möglichst unabhängigen Meinungsbildung in einer demokratischen Gesellschaft. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll Inhalte, die für diese Gesellschaft wichtig sind, unabhängig von politischem Einfluss, wie bei einem Staatsrundfunk, aber auch unabhängig von wirtschaftlichem Druck, wie bei rein werbefinanzierten Programmen, für jedermann zur Verfügung stellen. Das ist unser Auftrag.“

Wenn man sich die jüngsten Debatten beim ZDF ansieht (Stichwort Koch und Brender), kann einem schon um die parteipolitische Unabhängigkeit des ZDF und damit um den öffentlich-rechtliche Rundfunk Angst und Bange werden. Aber das wäre ein anderes Thema.

Die Frage der LINKEN lautet: Wie kann die Politik die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag auch künftig erfüllen kann?

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass ein großer Teil der Bevölkerung Inhalte nicht mehr oder nicht mehr ausschließlich über den bisher klassischen Abspielweg Radio und Fernsehen bezieht, sondern eben online. Das hat zur Folge, dass öffentlich-rechtliche Angebote auch online zur Verfügung gestellt werden müssen.

Mit diesem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll die Grundlage hierfür geschaffen werden. Das positive an diesem Vertrag ist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk den gesetzlichen Auftrag bekommt, allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der neuen Informationsgesellschaft zu ermöglichen. Erstmals bekommt der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen gesetzlichen Auftrag, seine Inhalte auch online zu transportieren.

Dieses Anliegen wird aber in vielen Punkten des Staatsvertrages deutlich konterkariert. Zum einen kritisieren wir nach wie vor die Art und Weise, wie der so genannte Drei-Stufen-Test ablaufen soll. Hier sehen wir in der Tat ein bürokratisches Monster, das viel Zeit und Flexibilität kostet. Vor allem kostet dies aber einige Millionen an Gebührengeldern.

Kritisch sehen wir auch das Verbot presseähnlicher Erzeugnisse, denn niemand konnte uns bisher exakt definieren, was man unter presseähnlichen Erzeugnissen zu verstehen hat. Ich glaube nach wie vor, dass diese Frage noch so manche Juristen und Gerichte beschäftigen wird.

Der dritte Kritikpunkt, den ich ausdrückliche benennen will, ist die stark begrenzte Verweildauer der öffentlich-rechtlichen Angebote im Internet. Dass diese Angebote grundsätzliche nur 7 Tage und Sportereignisse sogar nur 24 Stunden im Netz verweilen dürfen, ist eine viel zu starre Einengung des öffentlich-rechtliche Rundfunks und ein klarer Wettbewerbsnachteil gegenüber den kommerziellen Anbietern.

Viele Übertragungsrechte, gerade bei Sportberichterstattungen, werden gar nicht für 24 Stunden, sondern für einen deutlich längeren Zeitraum angeboten. Dies hat zur Folge, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk entweder solche Rechte gar nicht erwirbt, oder sie für viel Geld erwirbt, aber nicht vollständig nutzen kann.

Wir begrüßen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch diesen Staatsvertrag einen gesetzlichen Auftrag für seine Online-Aktivitäten erhält, lehnen jedoch die eben dargestellten Einschränkungen ab. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Stimme enthalten.