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Sozialministerium vernachlässigt Kontrolle von Auslandsprojekten für Kinder und Jugendliche

Nach Berichterstattung der Volksstimme vom 31. August über Misshandlungen Jugendlicher aus Sachsen-Anhalt im Wohnprojekt „Maramures“ in Rumänien erklärt die jugendpolitische Sprecherin Kristin Heiß:

Bereits im Mai 2019 stellte die Fraktion DIE LINKE nach einem Bericht im Landesjugendhilfeausschuss zum Thema Auslandsunterbringungen eine Kleine Anfrage dazu.

Das Sozialministerium teilte daraufhin im Juni mit, dass man weder Kenntnis davon hat, welche Träger im Land Sachsen-Anhalt Auslandsunterbringungen umsetzen, dass man nicht wisse, in welchen Ländern die Jugendlichen untergebracht werden, dass man keine Daten über die Kontrollen vor Ort hätte, noch würden entsprechende Konzepte zu Auslandsunterbringungen vorliegen. Außerdem hätte man nicht die Absicht, Qualitätsstandards für Auslandsunterbringung zu definieren.

Kurzfassung: Das Sozialministerium weiß nichts und will offenbar auch gar nicht so genau hinsehen.

Dass Ministerin Petra Grimm-Benne laut Pressebericht das System von Auslandunterbringungen nun „grundsätzlich unter die Lupe nehmen“ will, steht im Gegensatz zu den Antworten ihres Ministeriums auf die Kleine Anfrage. Ich halte ein Handeln der Landesbehörden für längst überfällig und dringend geboten – auch wenn es für die betroffenen Heranwachsenden leider zu spät kommt. Neben konkreten Standards für Auslandsunterbringungen müssen auch die Jugendhilfeplanungen der örtlichen Träger dezidiert betrachtet und bewertet werden, damit derartige Vorfälle nicht wieder vorkommen.

Hintergrund:

Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im Ausland nach § 27 Abs. 2 SGB VIII ist eine Ausnahmeregelung. Sie darf nur Anwendung finden, wenn andere Maßnahmen nicht mehr erfolgreich sind und entsprechende Auslandsprojekte unbedingt erforderlich sind. Außerdem soll eine entsprechende Hilfeplanung vorliegen. Die Distanz zu Problemen und negativen Einflüssen in Deutschland sollen jungen Menschen bei der Veränderung ihres Verhaltens helfen. Weil eine solche Maßnahme aber gleichzeitig einen massiven Eingriff in die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen darstellt, muss sie sorgfältig geplant, verantwortungsvoll umgesetzt und gewissenhaft geprüft und kontrolliert werden.

Bislang erfolgt das in der Regel durch örtliche Jugendämter. Daher fordern Fachstellen und Expert*innen schon lange eine stärkere Verantwortung der Landesbehörden, etwa in Informationsbörsen und einem bundesweiten Informations-, Evaluations- und Kontrollsystem.



Magdeburg, 31. August 2019