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Sonderungsverbot für Privatschulen endlich durchsetzen

Gemäß der gesetzlichen Vorgaben ist eine Voraussetzung für die Genehmigung von Schulen in freier Trägerschaft, dass eine Sonderung der Schüler*innen nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird (Sonderungsverbot). Das ist gewährleistet, wenn vom Schulträger Erleichterungen bezüglich des Schulgeldes oder Förderungen in einem Umfang gewährt werden, die es Schüler*innen aus einkommensschwachen Verhältnissen ermöglichen, die Schule zu besuchen. Aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage KA 8/399 geht jetzt hervor, dass dieses verfassungsrechtliche Sonderungsverbot von den Schulbehörden bei der Genehmigung von Schulen in freier Trägerschaft nicht beachtet und durchgesetzt wird. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Thomas Lippmann:

„Dass die Schulbehörden bei der Genehmigung von Privatschulen noch nie so genau auf die Einhaltung verfassungsrechtlicher Vorgaben geachtet haben und die offenkundige Sonderung der Schüler*innen nach den Besitzverhältnissen der Eltern einfach hinnehmen, ist völlig inakzeptabel. Diese Inkonsequenz des Landesschulamtes bei der Durchsetzung von Verfassungsnormen darf auf keinen Fall weiter fortgesetzt werden.

Das Mindeste ist jetzt, dass alle Privatschulen, die bisher in ihren Schulgeldregelungen keine Erleichterungen für Eltern aus einkommensschwachen Haushalten vorgesehen haben, dies schnellstens, spätestens zum Beginn des kommenden Schuljahres, nachholen. Außerdem muss gewährleistet werden, dass Schüler*innen aus einkommensschwachen Elternhäusern, die das bisher geforderte Schulgeld nicht aufbringen konnten, auch tatsächlich Plätze an Privatschulen erhalten, wenn die Eltern einen solchen Schulbesuch wünschen. Das Landesschulamt muss unverzüglich gegenüber allen betroffenen Privatschulen diese Auflagen erteilen.

Der leichtfertige Umgang mit Verfassungsnormen durch das Landesschulamt muss auch den Landtag als Gesetzgeber auf den Plan rufen. Offenbar sind klare Regelungen im Schulgesetz erforderlich, damit deutliche Leitplanken für eine verfassungskonforme Genehmigung und Arbeit von Privatschulen gelegt werden.“

 

Magdeburg, 9. März 2022