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Soforthilfe für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Lockdown

Zu der Forderung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) nach Soforthilfen für Arbeitnehmer*innen im Lockdown erklären die Fraktionsvorsitzende Eva von Angern und der gewerkschaftspolitische Sprecher Andreas Höppner:

„Wir unterstützen die Forderungen der Gewerkschaft Nahrung - Genuss – Gaststätten (NGG) nach einer Soforthilfe für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Lockdown.

Jeder dritte Beschäftigte in Sachsen-Anhalt arbeitet im Niedriglohnbereich bzw. zu Mindestlohnbedingungen. Meist kommt noch eine erzwungene Teilzeit hinzu. Das Problem wird durch die derzeit steigende Kurzarbeit zusätzlich verschärft.

Deshalb fordert DIE LINKE für Beschäftigte im Niedriglohnbereich schon seit langem ein Kurzarbeitergeld von 100%. Unternehmen, die Hilfen bekommen haben bzw. noch in Anspruch nehmen, dürfen keine Beschäftigten entlassen. Auch weiterhin ist es dringend erforderlich, Tarifbindung und Mitbestimmung in Sachsen-Anhalt zu stärken und den Mindestlohn auf mindestens 12 € sofort zu erhöhen.“

 

Magdeburg, 04. Dezember 2020