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Schulsozialarbeit sicherstellen – Kommunen bei ihrem Eigenanteil finanziell unterstützen

Zur Diskussion im Landtag von Sachsen-Anhalt über die Zukunft der Schulsozialarbeit im Land betont unsere sozialpolitische Sprecherin Monika Hohmann:

„Schulsozialarbeit ist nicht mehr aus Schulen weg zu denken. Der Wunsch von Lehrer*innen ist es, endlich eine Entfristung der Stellen herbeizuführen und mehr Stellen für die Schulsozialarbeit zu schaffen. Aus der Diskussion im Bildungsausschuss zu unserem Selbstbefassungsantrag und zur Reaktion der kommunalen Spitzenverbände gibt es allerdings noch offene Fragen. Die Spitzenverbände monieren, dass der Finanzierungsanteil, welchen sie erbringen müssen, seitens des Landes noch nicht beziffert wurde. Eine weitere Unbekannte ist der Umgang mit den Kommunen, die sich in Haushaltskonsolidierung befinden und ihren Eigenanteil von 20 Prozent bei den Schulsozialarbeiter*innen und 40 Prozent bei den Netzwerkstellen nicht aufbringen können.

Da derzeit die Ausschreibungen für das Programm: „Schulerfolg sichern“ anlaufen und Träger, die sich bewerben möchten, eine Genehmigung des Schulträgers benötigen, die ihnen bescheinigt, dass der Eigenanteil von ihnen übernommen wird, ist hier eine große Unsicherheit entstanden. Was machen Träger, die keine Bescheinigung erhalten? Dürfen sie sich trotzdem bewerben?

Als Fraktion DIE LINKE sind wir der Meinung, dass die Fortführung der Schulsozialarbeit mindestens auf dem bisherigen Niveau sichergestellt werden muss. Der Umfang der Einsatzstellen muss sich an der jeweiligen Anzahl der Schüler*innen orientieren und darf nicht von der Finanzkraft der Kommunen abhängig sein. Landkreise oder kreisfreie Städte, die keine ausgeglichenen Haushalte vorlegen können oder an Haushaltskonsolidierungskonzepte gebunden sind, sollen auf Antrag den kommunalen Anteil teilweise oder ganz erstattet bekommen.

Die Qualität der bisherigen Arbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten muss weiterhin gesichert werden, um erreichte Effekte nicht zu gefährden. Deshalb muss gewährleistet sein, dass die etablierten Netzwerkstellen beim Übergang in die kommunale Verantwortung fortbestehen und ihre Arbeit fortsetzen können. Lassen wir es nicht zu, dass bei uns im Land weiße Flecken entstehen und die Fachkräfte der Schulsozialarbeit sich in anderen Bundesländern umorientieren.“

 

Magdeburg, 15. Dezember 2021