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Schulgeldfreiheit für angehende Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen dauerhaft etablieren

Monika Hohmann hat heute für die Fraktion DIE LINKE eine Änderung des Schulgesetzes vorgeschlagen und betont:

„Um zukünftige Fachkräfte zu unterstützen und die Aufnahme eines Erzieher*innen-Berufs attraktiver zu gestalten, erhalten Berufsfachschulen und Fachschulen in freier Trägerschaft derzeit auf Antrag eine Förderung zur Erstattung des Schulgeldes. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes und ist zunächst bis zum 31. Juli 2022 befristet. In Sachsen-Anhalt gibt es 14 Berufsfachschulen und Fachschulen in freier Trägerschaft, wobei 13 Schulen ein

Ich verstehe nicht, warum die Koalition nochmals eine Zeitbegrenzung in ihrem Gesetzentwurf zur Befristung der Schulgeldfreiheit aufgenommen hat. Die Fraktion DIE LINKE lehnt eine erneute Befristung ab, weil wir der Meinung sind, dass dies ein falsches Signal für die Schüler*innen ist, die ein Interesse an diesem Beruf haben. Heute diskutieren wir über einen Baustein zur Fachkräftegewinnung bei Erzieher*innen, aber wir haben bei Weitem noch nicht alles ausgeschöpft. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, als wir vor drei Jahren über die duale Berufsausbildung in diesem Bereich gesprochen haben. Die Landesregierung sollte sich auch im Bund dafür einsetzen. Leider bis heute ist nichts davon zu hören.

Wenn wir es ernst meinen, dass wir eine Entlastung der Erzieher*innen möchten, etwa bei der Verbesserung des Personalschlüssels, die weitere Einbeziehung von Krankheits- und Urlaubstagen und von Vor- und Nachbereitungszeiten, müssen wir den interessierten zukünftigen Fachkräften ein vernünftiges Angebot unterbreiten. Und das kann nicht heißen: Bringt erst einmal Geld mit, um eine Ausbildung zu absolvieren.“

 

Magdeburg, 19. Mai 2022