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Schluss mit Aktionismus in Sachen Müllentsorgung

André Lüderitz: Zur Entscheidung des Magdeburger Verwaltungsgerichts hinsichtlich der Abfalleinlagerung in der Tongrube Vehlitz erklärt der umweltpol. Sprecher:

Zur Entscheidung des Magdeburger Verwaltungsgerichts hinsichtlich der Abfalleinlagerung in der Tongrube Vehlitz erklärt der umweltpol. Sprecher:

„Fakt ist: Das Verwaltungsgericht konnte in der Sache nicht anders urteilen, da die Landesregierung es seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.04.2005 versäumt hat, für das Land Sachsen-Anhalt einen diesem Urteil entsprechenden Rechtsrahmen zu setzen.

Anders als in Baden-Württemberg oder Sachsen gibt es hierzulande keine Richtlinie zu den Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, wie es im offiziellen Sprachgebrauch heißt.

Hier zeigt sich erneut deutlich, dass der Aktionismus der Landesregierung nach den medialen Veröffentlichungen vom 13. März 2008 alles andere als zielführend ist.

Die Probleme liegen offen auf dem Tisch: Nach wie vor ungeklärt sind das einheitliches Vorgehen der Landesregierung, die konsequente Kontrolltätigkeit mit den erforderlichen rechtlichen Vorgaben sowie fehlende Vorgaben an die Unternehmen seit dem Jahr 2005.

Der Antrag der LINKEN „Konsequenzen aus der Abfallentsorgungspraxis in Sachsen-Anhalt ziehen“ für die bevorstehende Landtagssitzung zielt genau auf die Lösung der benannten Probleme – wenn es denn nicht anders geht, muss die Landesregierung endlich zum Jagen getragen werden.“