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Schaffung von Rechtsunsicherheit bei Vergabe öffentlicher Bauaufträge durch die Landesregierung verschärft Baukrise

Guido Henke: Zum Rundererlass vom März 2008 ...

Mit einem Runderlass des Wirtschaftsministeriums vom März 2003 wurden Regelungen zur Bewertung  unangemessen niedriger oder hoher Angebote bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge konkretisiert. Durch eine entsprechende Klausel trat diese Regelung fünf Jahre nach dem In-Kraft-Treten im April 2008 automatisch außer Kraft.

Erst auf Anfrage des Landtagsabgeordneten der LINKEN Guido Henke kündigte die Landesregierung an, voraussichtlich zum IV. Quartal 2008 eine überarbeitete Fassung dieses Erlasses vorzulegen.

„Die vom Wirtschaftsministerium selbstverschuldete Rechtslücke bei der Auskömmlichkeitsprüfung von Angeboten von Bauleistungen ist unentschuldbar. Angesichts steigender Material- und Energiepreise und einer sich verschärfenden Baukrise benötigen alle Baubeteiligten Rechtssicherheit. In einem insgesamt stark schrumpfenden Baumarkt nimmt der relative Anteil öffentlicher Aufträge zu. Solche eindeutigen Vergaberegelungen sind für den Erhalt von qualifizierten Arbeitsplätzen und leistungsfähigen Baubetrieben in Sachsen-Anhalt  unverzichtbar.

Nach Aussage der Landesregierung sind bei der bisherigen Anwendung dieser Grundsätze zum möglichen Ausschluss von Baubetrieben aus der Wertung - zum Beispiel wegen Billigangeboten - keine Probleme bekannt geworden, sie hat sich also ausdrücklich bewährt. Angesichts dessen ist die inakzeptable Verzögerung durch die Landesregierung um so unverständlicher.

Erschwerend kommt hinzu, dass es seit einem Jahr in der Landesverwaltung keine arbeitsfähigen Strukturen mehr gibt, an die sich Bauunternehmen zur Klärung von Vergabeproblemen wenden können.

Vor diesem Hintergrund erscheinen alle Beteuerungen der Landesregierung, gegen Lohndumping vorzugehen und für die Stärkung der einheimischen Betriebe einzutreten, bei genauerem Hinsehen als unglaubhaft.“