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Sachsen-Anhalt muss sich für Abschaffung des Paragraphen 219a im Bundesrat bekennen – Verbot von Werbung für Schwangerschaftsabbrüche beenden

In der letzten Woche stimmte der Bundestag für die Abschaffung des Paragraphen 219a zum Verbot von Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Nun soll auch der Bundesrat abstimmen. Im Vorhinein der Abstimmung betont Eva von Angern, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE:

„DIE LINKE kämpft seit Jahren für die Abschaffung der Paragraphen 218 und 219a. Nach der erfolgreichen Abstimmung im Bundestag zur Abschaffung des Werbe- und Informationsverbots bei Schwangerschaftsabbrüchen, soll nun auch der Bundesrat in dieser Woche abstimmen. Sachsen-Anhalts Regierungskoalition hat es jedoch aus unerklärlichen Gründen nicht geschafft, sich auch zur Abschaffung des Paragraphen 219a durchzuringen.

Schwangerschaftsabbrüche gehören entkriminalisiert! Es darf nicht passieren, dass Ärzt:innen wegen der Bewerbung von bzw. Information zu Schwangerschaftsabbrüchen strafrechtlich belangt werden. Während dich SPD und FDP im Bundestag für die Abschaffung von 219a aussprachen, scheint hier in der Koalition in Sachsen-Anhalt die Lage unklar. Ein deutliches Bekenntnis der Koalitionäre muss jetzt kommen, damit Sachsen-Anhalt im Bundesrat die Abschaffung des Paragraphen 219a nicht blockiert.

Wer meint, dass Frauen nicht selbstbestimmt über Abtreibungen entscheiden können, stellt die freie Entscheidungsgewalt von Frauen in Frage und zweifelt gleichermaßen die fachliche Kompetenz von Ärzt*innen an.“

 

Magdeburg, 6. Juli 2022