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Rückforderungen überprüfen – gütliche Regelung im Sinne der Betroffenen

Zu den gegenwärtigen Rückforderungen der Investitionsbank gegen EmpfängerInnen von Hochwasserhilfen für private Haushalte erklären die Abgeordneten Kerstin Eisenreich und Wulf Gallert, die dazu eine entsprechende Kleine Anfrage an die Landesregierung stellten (Drs. 7/3393):

„Nach Medienberichten gab es in den letzten Wochen und Monaten mehrere Fälle, bei denen von Hochwasser betroffenen private Haushalte die ihnen gezahlte Hochwasserhilfe an die Investitionsbank zurückzahlen sollten. Als Grund für die Rückforderungen werden fehlende Nachweise zur Verwendung der Hilfen angeführt.

Nach aktuellen Recherchen sind 29 % der AntragstellerInnen von Rückforderungen betroffen. Das hat mit der versprochenen unbürokratischen Hilfe nichts zu tun! Darüber hinaus ist sich noch nicht einmal die Landesregierung selbst sicher, ob Verwendungsnachweise durch Belege und Zahlungsnachweise notwendig sind. Beispielhaft sind folgende Sätze aus der Antwort der Landesregierung: 'Ergänzend ist zu erwähnen, dass bei Zuwendungen unter 50.000 Euro lediglich ein einfacher Verwendungsnachweis (ohne Belege und Zahlungsnachweise) vorzulegen ist. Dennoch ist der Verwendungsnachweis durch beim Antragsteller vorhandene Belege zu führen.'

Wer den Menschen unbürokratische Hilfe verspricht und offenbar mit den Beratungen eben nicht alle Menschen in einer extremen Situation erreicht hat, dann aber Jahre später wegen fehlender Verwendungsnachweise Mittel zurückfordert, verspielt das ohnehin spärlich gewordene Vertrauen in Politik und Institutionen vollständig.

Wir erwarten daher eine Überprüfung der Rückforderungen und gütliche Regelung im Sinne der Betroffenen. Und wir wiederholen unsere Kritik an unverständlichen und widersprüchlichen Anforderungen gegenüber einzelnen sich in einer Notsituation befindlichen Menschen.“


Magdeburg, 27. September 2018