Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Pflegewohngeld und Reform der Pflegeversicherung - Es geht um das Recht auf einen würdevollen und nicht existentiell bedrohten Lebensabend

Zur Januarsitzung des Landtages bringt die Fraktion DIE LINKE einen Antrag ein, der zum Ziel hat, in Sachsen-Anhalt ein so genanntes Pflegewohngeld einzuführen. Darüber hinaus soll die Landesregierung im Bundesrat eine Initiative zur Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung ergreifen. Dazu erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin Dagmar Zoschke:

„Die bestehenden Zwänge der Pflegeversicherung bedeuten für viele Menschen, die in vollstationären Einrichtungen leben und gepflegt werden, dass sie an ihrem Lebensabend Sozialhilfe beantragen müssen, weil sie die steigenden Heimkosten nicht mehr bezahlen können. Die Träger der stationären Einrichtungen sind veranlasst, relevante Kostensteigerungen, wie Investitionskosten oder Personalkosten, auf die Heimbewohner umzulegen. Damit steigen in vielen stationären Einrichtungen die einrichtungseinheitlichen Einwohnerentgelte stetig. 

Das Problem wird sich in Zukunft weiter verschärfen: Der Anteil älterer und pflegebedürftiger Menschen steigt. Die sich im System befindenden stationären Einrichtungen werden bereits geraume Zeit betrieben. Das bedeutet, dass zunehmend Investitionen anfallen werden, für die dringend eine Finanzierung benötigt wird. Selbstverständlich müssen auch gute Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte gegenfinanziert werden. All dies wird zu Kostenanstiegen führen, die die einrichtungseinheitlichen Eigenanteile pflegebedürftiger Menschen weiter in die Höhe treiben.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zielt darauf ab, diese sozial nicht hinnehmbare Situation sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene anzugehen. Zum einen wird die Landesregierung aufgefordert, die Einführung und Finanzierung eines bewohnerorientierten Zuschusses zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitions- und Betriebskostenaufwendungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen des Landes – ein so genanntes Pflegewohngeld - zu prüfen. Das Pflegewohngeld soll eine einkommensabhängige Leistung des Sozialhilfeträgers sein, die sich an den anfallenden Heimkosten pflegebedürftiger Menschen ausrichtet. Es wird nicht gewährt, wenn Einkommen und Vermögen des Einzelnen bestimmte Grenzen übersteigen. Das Pflegewohngeld soll zudem nicht an die Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern den Pflegeheimen bzw. deren Trägern nach dessen Antragstellungen überwiesen werden.

Auf Bundesebene – konkret im Bundesrat - soll die Landesregierung zudem eine Initiative zur Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung anstoßen. Ziel ist, dass die Pflegeversicherung künftig alle Einkommensformen zur Beitragszahlung einbezieht und als solidarische Bürgerversicherung Ausgaben schultert und das Einnahmeproblem der Pflegekassen in Angriff nimmt.

Es geht um das Recht vieler Menschen, trotz Pflegebedürftigkeit einen würdevollen und nicht existentiell bedrohten Lebensabend zu verbringen, um motivierte und gut bezahlte Pflegekräfte, die dazu einen entscheidenden Anteil leisten, und um eine zukunftsfeste Pflegeversicherung, die den Herausforderungen des Gesundheits- und Pflegesystems in Sachsen-Anhalt und der Bundesrepublik gewachsen ist.“


Magdeburg, 27. Dezember 2019