Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Parlamentarische Initiativen zur 57. Sitzungsperiode des Landtages

Folgende eigenständige parlamentarische Initiativen bringt die Fraktion DIE LINKE zur Landtagssitzung am 4. und 5. Februar ein:

Aktuelle Debatte: Impfen – Ausweg aus der Krise (Ders. 7/7193)

Die Infektionslage in Sachsen-Anhalt ist weiterhin besorgniserregend. Die Zahlen variieren in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten. Derzeit kann ausschließlich eine Immunisierung der Bevölkerung zu einer Stabilisierung der Lage führen, doch die Versorgung mit den zugelassenen Impfstoffen läuft nur schleppend. Hier muss zeitnah gehandelt werden, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu sichern.

 

Antrag: Sofortmaßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes im zweiten Lockdown (Ders. 7/7171)

Eine Entspannung der Pandemie-Situation kann ausschließlich über eine Impfung realisiert werden. Für die Immunisierung der Bevölkerung Sachsen-Anhalts wird jedoch zu wenig Impfstoff zur Verfügung gestellt. Bis Mitte Februar 2021 soll Sachsen-Anhalt 146.250 Impfdosen erhalten und damit deutlich weniger als angekündigt. Um der Gefahr einer dritten Welle zu begegnen, ist die Landesregierung gefordert. Es geht darum, die Monopolstellung einzelner Pharmaunternehmen  zu  beenden. Dafür sind auch Optionen einer Impfstoffproduktion in Sachsen-Anhalt zu prüfen. Bei der Terminvergabe kam es immer wieder zu Beschwerden aus der Bevölkerung, da für bestimmte Regionen keine Termine vergeben werden konnten. Hinzu kommt, dass die Impfzentren nicht für alle Bürger*innen erreichbar sind. Das ist gerade für Senior*innen, Menschen mit Behinderung problematisch. Deshalb ist es notwendig, die Kommunen bei der Schaffung einer dezentralen Organisationsstruktur für die Impfungen zu unterstützen. Schnelltests in systemrelevanten Einrichtungen sind geboten, um Infektionsketten nachzuvollziehen. Angesichts der aufkommenden Mutationen ist es wichtig, Stichproben-Testungen der Bevölkerung auf die Mutationen des Virus vorzunehmen. FFP2- oder OP-Masken müssen kostenfrei bereitgestellt werden.

 

Antrag: Sachsen-Anhalts Zukunft sichern – Nachtragshaushalt und Sondervermögen jetzt! (Ders. 7/7173)

Die Corona-Pandemie hat in diesem Winter Sachsen-Anhalt noch stärker getroffen als im Frühjahr 2020, ein baldiges Ende ist nicht absehbar. Die Mittel aus dem Nachtragshaushalt 2020 sind trotz der zögerlichen Politik der Regierungskoalition fast verausgabt. Die  Landesregierung hat alles daran  gesetzt, mit der bundesweit geringsten Kreditaufnahme durch die Pandemie zu kommen und dabei  die Wirtschaft des Landes in Mitleidenschaft gezogen, Kleinstunternehmer*innen und Solo-Selbstständige alleine gelassen und Künstler*innen ein auskömmliches Einkommen verwehrt. Der neue Nachtragshaushalt muss schnell verabschiedet  werden, um die Menschen, die Gesundheitsversorgung und die Wirtschaft des Landes nicht auf Jahre in ein Hintertreffen geraten zu lassen. Sachsen-Anhalt wird Jahre nach der Pandemie mit ökonomischen Problemen kämpfen. Die von der Landesregierung geplante extrem  hohe Tilgungsrate könnte eine positive wirtschaftliche Entwicklung abwürgen. Die Mittelverteilung durch ein Sondervermögen darf nicht nur von der Regierung  ausgehandelt werden, da uns sonst über diese Legislaturperiode hinaus eine  Spar-Agenda droht. Die Vermögen der reichsten Bürger*innen Deutschlands sind im Verlauf der Corona-Pandemie nochmal sprunghaft  angestiegen, während viele Arbeitnehmer*innen um ihre Zukunft bangen müssen. Diese Ungleichheit gefährdet auf Dauer den sozialen Frieden in unserem Land,  dort  muss durch eine Vermögensabgabe, die hauptsächlich beim reichsten Tausendstel der Deutschen ansetzt, gegengesteuert werden.

 

Antrag: Landesprogramm Corona-Hilfen für Kleinstunternehmen (Ders. 7/7172)

Mit der derzeitigen Überbrückungshilfe III wird erneut Ausfallersatz für Fixkosten bzw. Betriebskosten gewährt. Diese sind für viele Unternehmen nicht ausreichend, um sie dauerhaft  vor  dem Bankrott zu bewahren. Viele der Unternehmen befinden sich bereits seit letztem Jahr in einer finanziell schwierigen Situation, die durch die verzögerte Auszahlung der November- und Dezemberhilfen verschärft wurde. Ein Landesprogramm für Kleinstunternehmen könnte die Lücken schließen. Parallel muss auf Bundesebene erwirkt werden, dass die Überbrückungshilfe III für betroffene Unternehmen erneut Umsatzausfälle ausgleicht, anstatt entstandener Fixkostendefizite.

 

Antrag: Im  Landesinteresse  arbeitende  und  nach  SGB  VIII  geförderte  IF-Träger  bedarfsgerecht und auskömmlich finanzieren (Ders. 7/6974)                                       

Nach dem SGB VIII soll die öffentliche Jugendhilfe die freie Jugendhilfe fördern und dabei die verschiedenen Formen der Selbsthilfe stärken. Dieses partnerschaftliche Prinzip gebietet sich insbesondere bei landesweit arbeitenden Trägern. Die Träger sind zur Wahrung ihrer Aufgabenerfüllung bedarfsgerecht und auskömmlich zu finanzieren. Eine Schlechterstellung  von Trägern der freien Jugendhilfe gegenüber Trägern der öffentlichen Jugendhilfe soll verhindert werden. Beschäftigte von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und von Trägern der freien Jugendhilfe sollen gleichbehandelt  werden.

 

Antrag: Duale Ausbildung auch 2021 ermöglichen (Ders. 7/6975)          

Durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Covid-19-Virus im Jahr 2020 konnten Berufsorientierung und Berufsberatung nur unter erschwerten Bedingungen stattfinden. Maßnahmen zur Berufsorientierung wurden verschoben oder fielen aus. Davon betroffen sind insbesondere Schüler*innen, die im Sommer 2021 ihren Abschluss erwerben und dann vor ihrer Berufswahl stehen. Die Schulen sind technisch so auszustatten, dass die Teilnahme an Berufsorientierung online unter Beachtung des Datenschutzes möglich ist.

 

Gesetzesentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung an den Kosten der landesbedeutsamen Fähren des Landes Sachsen-Anhalt (Fährfin-G) (Ders. 7/7185)

Fähren werden derzeit nahezu ausschließlich von den Gemeinden betrieben, obgleich sie überwiegend Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen miteinander verbinden. Die Betreiber*innen-Kosten bleiben ein Problem von Gemeinden, obwohl die Aufgabe dem Land zugerechnet werden muss. Der mangelnden Betriebswirtschaftlichkeit des Fährbetriebs stehen die touristischen, ökologischen und Nutzer*innen-freundlichen Vorteile gegenüber. Der Gesetzentwurf soll diesen Missstand beheben. Laut Landesverkehrswegeplan von 2004 – Teil Binnenschifffahrt, Häfen, Fähren – gibt es im Land 26 Fähren, wobei 13 davon als landesbedeutsam eingestuft sind. Die Landesregierung wird aufgefordert, bei den landesbedeutsamen Fähren eine finanzielle Förderung festzulegen.

 

Gesetzesentwurf: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG) (Ders. 7/7174)

Im Fall der Pandemie kommt es aus Gründen  der Gefahrenabwehr, dazu, dass Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen teilweise oder ganz geschlossen werden. Solange den Eltern dieses Leistungsangebot verwehrt ist, können keine Kostenbeiträge erhoben werden. Da die Schließung von Einrichtungen und damit der Wegfall von Kostenbeiträgen der Eltern als wichtige Finanzierungsquelle für Gemeinden vom Land zu verantworten ist, muss der dadurch verursachte Einnahmeausfall vom Land erstattet werden. Die einbringende Fraktion ist sich darüber bewusst, dass ein gleichlautender Gesetzentwurf von ihr  bereits im März 2020 in den Landtag eingebracht worden war, der keine parlamentarische Mehrheit fand. Am 10. September 2020 wurde vom Landtag ein Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE beschlossen, der die Landesregierung auffordert, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu erarbeiten und im Landtag einzubringen. Dieser Verpflichtung ist die Landesregierung bisher nicht nachgekommen.

 

Magdeburg, 1. Februar 2021