Parlamentarische Initiativen zur 55. Sitzungsperiode des Landtages
Folgende eigenständige parlamentarische Initiativen bringt die Fraktion DIE LINKE zur Landtagssitzung am 19. und 20. November ein:
Aktuelle Debatte: Maßnahmen von Sicherheitsbehörden gegen Corona-Leugner-Demos (Ders. 7/6847)
Mit Beginn der Pandemie und sozial, kulturell und wirtschaftlich sehr einschneidenden Maßnahmen zu ihrer Eindämmung verbreiten rechte Gruppierungen gezielt Desinformationen. In den Regionen und Städten finden zahllose Kundgebungen statt, die auch rechtsextreme Positionen, verschwörungsideologische Falschinformationen und antisemitische Erzählungen verbreiten. Dabei kommt es immer wieder zu Angriffen auf Journalist*innen und weiteren Personen. Zuletzt griffen Rechte aus Halle bei einer solchen Kundgebung in Leipzig einen Menschen an. Die dahinterstehenden Gruppen radikalisieren sich in erheblicher Geschwindigkeit und finden in der AfD Verbündete im Parlament. Die rechte Szene sieht sich zu weiteren Taten motiviert. Während die meisten Menschen Einschnitte hinnehmen, um sich und andere zu schützen sowie beispielsweise Ärzt*innen und Pfleger*innen unter höchster Belastung arbeiten, missachten die Teilnehmenden der Corona-Leugner-Proteste alle Schutzmaßnahmen. Die zunehmende Radikalisierung als auch der Umgang der Ordnungsbehörden mit solchen Versammlungen bedürfen einer Debatte des Parlaments.
Antrag: Langfristige Strategie statt wiederholter Schließungen (Drs. 7/6840)
Erklärtes Ziel des Teil-Lockdowns im November war es, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen. Ein Ausnahmezustand um Weihnachten sollte vermieden werden. Die aktuellen Fallzahlen zeigen, das kurzfristige Lockerungen illusorisch sind. Dieser kurzfristigen Strategie von Bund und Ländern mangelt es an Transparenz und Ehrlichkeit. Darüber hinaus ist die fehlende Einbindung des Parlaments bei der Erarbeitung der Eindämmungsverordnungen nicht hinnehmbar. Zur Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie notwendig sind, braucht es ein realistisches Instrument der Lastenverteilung. Die von der Fraktion DIE LINKE im Bundestag sowie der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Auftrag gegebene Studie des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung zeigt, dass eine Vermögensabgabe ein umsetzbares Instrument ist, das verfassungsrechtlich als Lastenausgleich vorgesehen ist. Eine Vermögensabgabe kann ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung sein und zur finanziellen Stärkung der Kommunen beitragen.
Antrag: Kahlschlag für die Kunst- und Veranstaltungsbranche abwenden! (Drs. 7/6836)
In den vergangenen Monaten hat die Kultur- und Kreativbranche mit Hygienekonzepten, Anschaffung von Lüftungsanlagen, Umstellung der Ticketing-Systeme, reduzierten Spielbetrieb u.v.m. dazu beigetragen, den Bürger*innen auch in Pandemiezeiten ein kulturelles Angebot zu unterbreiten. Diese Angebote waren oft nicht kostendeckend. Förderungen des Bundes oder des Landes gingen an der Lebensrealität der Kulturschaffenden vorbei und waren für die meisten Beschäftigten nicht zugänglich. Soloselbstständige und Unternehmen ohne relevante Betriebskosten konnten kaum profitieren. Eine sofortige Überbrückung für die Kultur- und Kunstbranche sowie Club- und Diskotheken-Betreiber*innen ist deshalb existentiell notwendig. Es braucht, über die Bundesprogramme hinaus, auf die Bedarfe der Kunstschaffenden zugeschnittene Maßnahmen. Der Antrag unterstützt die Bemühungen, Landeshilfen für die Veranstaltungsbranche einzurichten.
Antrag: Digitalisierungsstandards in Medizin und Pflege den aktuellen Erfordernissen anpassen (Ders. 7/6834)
In den Sitzungen der Enquetekommission „Die Gesundheitsversorgung und Pflege in Sachsen-Anhalt konsequent und nachhaltig absichern!“ am 15. Juli 2020 und 16. September 2020 wurde das Thema „Digitalisierung in Medizin und Pflege“ behandelt. Es wurde offenkundig, dass die Kommunikation zwischen den Kliniken derzeit nicht funktioniert, es Mängel in der Koordination und keine gemeinsamen Standards gibt. In der digitalen Agenda des Landes sind Gesundheit, Medizin und Pflege Nebenschauplätze. Nach Ansicht der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle könnte ein Landeszentrum für Digitalisierung Abhilfe schaffen. Aus dem Corona-Konjunkturpaket des Bundes stünden für die Digitalisierung der Krankenhäuser Mittel zur Verfügung. Fraglich ist aber, wie Sachsen-Anhalt daran partizipieren kann.
Antrag: Soforthilfeprogramm für Sachsen-Anhalts Apotheken (Drs. 7/6835)
Laut Apothekerkammer und Landesapothekerverband sind 121 Apotheken von der Insolvenz des Rezeptabrechners AvP betroffen. Besonders Apotheken im mittleren und südlichen Sachsen-Anhalt sind betroffen, davon 19 in den Oberzentren, 20 in den Mittelzentren und 33 im ländlichen Raum. Diese alarmierende Situation – sowohl für die Apotheken als auch im Hinblick auf die Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum – macht ein schnelles Handeln der Landesregierung unabdingbar. Die Landeregierung muss daher ein Soforthilfeprogramm für die betroffenen Apotheken erarbeiten, das sowohl das unbürokratische Ausreichen zinsloser Kredite beinhaltet als auch die Begleitung des Insolvenzprozesses des Rezeptabrechners durch die Landesregierung einschließt.
Antrag: Schulentwicklungsplanung an den Erfordernissen des Landes ausrichten (Drs. 7/6753)
Mit der neuen Verordnung zur Schulentwicklungsplanung wird dem Grundsatz, ein regional ausgeglichenes und leistungsfähiges Schulangebot zu schaffen, nicht mehr ausreichend Rechnung getragen. So ist aufgrund geänderter Planungsvorgaben nicht gesichert, dass in allen Landesteilen ein ausgeglichenes Netz öffentlicher Grundschulen erhalten werden kann. Der Wegfall der bisherigen Sonderregelungen für die Bestandsfähigkeit von Grundschulen in den dünn besiedelten Regionen des Landes wird nicht durch die Möglichkeit der Bildung von Grundschulverbünden aufgefangen. Darüber hinaus wird die Errichtung neuer Schulen, die infolge steigender Schülerzahlen erforderlich werden, erschwert. Schulträger werden dadurch gehindert, angemessen auf steigende Schülerzahlen zu reagieren und eine Überlastung der Schulstandorte und Verschlechterungen der Lehr- und Lernbedingungen zu vermeiden.
Gesetzesentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) (Ders. 7/6833)
Eine Regelung der Deponiekapazitäten ist ein erster Schritt gegen den sogenannten Wildwuchs von Deponien. Diese Regelung ist nur für Abfälle möglich, die nicht von den europarechtlichen Vorschriften erfasst sind, das heißt für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Bundesländern, denn die landesrechtlichen Regelungen müssen natürlich mit dem Bundesrecht und dem europäischen Recht vereinbar sein. Das Landesverwaltungsamt als obere Abfallbehörde kann durch vorliegenden Sachverstand die Genehmigungsverfahren für die Deponien aller Klassen besser beurteilen, als die Landkreise. Um Planung und Genehmigung aus einer Hand zu gewährleisten, sollen die Genehmigungsverfahren für alle Deponieklassen zukünftig beim Landesverwaltungsamt erfolgen.
Magdeburg, 18. November 2020