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Parlamentarische Initiativen zur 51. Sitzungsperiode des Landtages

Folgenden eigenständige parlamentarische Initiativen bringt die Fraktion DIE LINKE zur Landtagssitzung am 8. und 9. Juli 2020 ein:

Antrag: Deutsche Ratspräsidentschaft für den notwendigen Neustart der EU nutzen (Drs. 7/6257)


Die existentielle Krise der EU zu Beginn der Pandemie hat gezeigt, dass noch immer nationale Reflexe stärker sind als europäische Solidarität und eine darin eingebettete Wirtschafts-  und Finanzpolitik. Die gefährliche Illusion, dass sich Deutschland und  damit auch Sachsen-Anhalt auch dann gut entwickeln kann, wenn große Teile der  EU durch die Corona-Pandemie irreversibel geschädigt werden, hat zeitweise die  Politik dominiert. Allein ein Blick auf die Abhängigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands von der Entwicklung der gesamten EU beweist jedoch den grundlegenden Irrtum einer solchen Politik. Die Bundesrepublik Deutschland und Sachsen-Anhalt kann sich nur in einer sich stabil entwickelnden EU weiterentwickeln.  Dazu gehört in erster Linie die Akzeptanz der EU in ihren Mitgliedsländern. Diese ist durch die Austeritätspolitik der letzten Jahre schwer geschädigt worden. Deswegen ist ein Neuanfang der europäischen Politik gerade auch im Interesse unseres  Bundeslandes nötig. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung daher unter anderem auf, im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass während der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands finanzielle Mittel für die von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Regionen im Rahmen eines europäischen Wiederaufbaufonds mindestens in der von der Kommission vorgeschlagenen Höhe von 750 Mrd. Euro bereitgestellt werden. Darüber hinaus soll eine EU-weite Mindestlohnregelung etabliert und die unerträgliche Situation für Flüchtlinge an den EU-Außengrenzen durch eine solidarische Flüchtlingspolitik  beendet werden.

Antrag: Krankenhauslandschaft in der Krise - Keine unzulässige Arbeitnehmerüberlassung im Gesundheitswesen (Drs. 7/6270)

Nach monatelangen Streiks in den AMEOS Kliniken und dem großen Einsatz der  Beschäftigten in der Corona-Krise versucht der AMEOS Konzern nun auf neue Wei-se, den Abschluss eines Tarifvertrages zu umgehen. Nicht auszuschließen ist zudem, dass mit der damit verbundenen Arbeitnehmerüberlassung gestaltungsmissbräuchlich Gelder der Versicherten für die Krankenversorgung in den Konzern umgelenkt werden sollen. Da die Beschäftigung auf Dauer in den AMEOS Kliniken erfolgen soll, dürfte das Konzernprivileg aus dem AÜG entsprechend § 1 Abs. 3 Nr. 2 nicht gegeben sein. Die Kliniken im Salzlandkreis, die sich im Besitz des  AMEOS Konzerns befinden, sind für die Krankenversorgung in der Region unabdingbar. Es besteht daher ein öffentliches Interesse, dass diese Krankenhäuser rechtmäßig und zukunftssicher geführt werden. Mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE wird die Landesregierung gebeten, eine Prüfung zu veranlassen, ob mit der  durch AMEOS im Salzlandkreis und im Landkreis Börde geplanten Auslagerung des nicht-ärztlichen Personals in eine Beschäftigungsgesellschaft eine unzulässige Arbeitnehmerüberlassung vorliegt. Soweit dies der Fall ist, soll die Landesregierung  auf eine Untersagung hinwirken.

Antrag: Krankenhauslandschaft in der Krise - Garantien des Landes für Krankenhausplanung (Drs. 7/6271)

Ein wesentlicher Fehler der derzeitigen Krankenhausplanung ist, dass die Landesregierung sie als bloßes Bestandsverzeichnis versteht. Der Krankenhausplan  von Sachsen-Anhalt ist am 1. Dezember 2019 in Kraft getreten. Sein Mangel ist  seine Durchsetzbarkeit. Der in ihm verankerte Versorgungsanspruch wird regelmäßig  durch die wirtschaftlichen Interessen einzelner Krankenhausträger infrage gestellt. Schließungen von einzelnen Stationen, wie Geburten- und Kinderstationen, Reduzierung von Kapazitäten oder die drohende Schließung z. B. des Klinikums  Havelberg sind Beleg für die Systemfehler bzw. den mangelnden Willen der  Landesregierung, den Krankenhausplan durchzusetzen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung unter anderem auf, die aufgrund der aktuellen Krankenhausplanung festgelegten Standorte, Versorgungsstufen, vorzuhaltenden  Fachgebiete, einschließlich spezifischer Versorgungsaufträge und Ausbildungsstätten zu garantieren. Mit der geforderten Garantie soll für die Einwohner*innen, die Beschäftigten und die Landkreise Sicherheit über die  bestehenden Standorte gewährleistet und den Krankenhausträgern eine Orientierung ihrer Verpflichtungen gegeben werden.

Antrag: Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (Drs. 7/6256)

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zielt darauf ab, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt gemäß Artikel 54 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einsetzt. Der Ausschuss soll untersuchen, ob und in welchem Umfang durch Tun oder Unterlassen der  Landesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden die Umschlagung,  Lagerung, Behandlung und Verbringung von Abfällen, Bohrschlämmen usw. im Zeitraum von 1990 bis Juni 2020 betreffend die Obertagedeponie Brüchau und im Zeitraum von 2004 bis Juni 2020 betreffend das Bergwerk Teutschenthal entgegen den geltenden Rechtsvorschriften ermöglicht wurden. Es ist vor allem zu untersuchen ob die erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen rechtmäßig erteilt wurden, und ob die Einhaltung geltender Rechtsvorschriften und der in den Erlaubnissen und Genehmigungen enthaltenen Maßgaben ordnungsgemäß überprüft wurden und ob  bei Verstößen erforderliche Konsequenzen gezogen worden sind.

Antrag: Sicherung des Unterrichtsangebotes an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen (Drs. 7/6260)

Sachsen-Anhalt liegt schon heute mit seinem Unterrichtsangebot an den Sekundar-  und Gemeinschaftsschulen nur noch im unteren Drittel aller Bundesländer  (KMK Statistik für das Schuljahr 2018/2019). Mit der für das kommende Schuljahr 2020/2021 erneuten vorgesehenen Kürzung der Zuweisung und der insgesamt  schon seit sechs Jahren kontinuierlich fallenden Lehrkräfteversorgung ist absehbar, dass Sachsen-Anhalt auf das bundesweit schlechteste Unterrichtsangebot für das Erreichen des Mittleren Schulabschlusses an den Sekundar- und Gemeinschafts-schulen zusteuert. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zielt darauf ab, die für das  Schuljahr 2020/2021 geplante Kürzung des schülerzahlbezogenen Faktors für die  Lehrerbedarfszuweisung an den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen mit mehr als 240 Schülerinnen und Schülern aufzuheben, das Unterrichtsangebot an den  Sekundar- und Gemeinschaftsschulen ab dem Schuljahr 2021/2022 wieder auf dem  Niveau des Schuljahres 2016/2017 zu sichern und die Anstrengungen zu verstärken, für beide Schulformen mehr Lehrkräfte zu gewinnen.

Berichterstattungsverlangen: Bericht über den Stand der Beratung zum Antrag "Rechte Gewalt entschlossen bekämpfen! Betroffene schützen, Zivilgesellschaft stärken, Strafverfolgung intensivieren" (Drs. 7/6258)

Der oben genannte Antrag ist von der Fraktion DIE LINKE in der 20. Sitzung des  Landtages am 29. August 2019 eingebracht und vom Landtag in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung (mitberatend) überwiesen worden. Der  Innenausschuss  hat  sich  hiernach einmal mit dem Antrag ergebnislos befasst. Ein weiteres Mal wurde dieser Antrag von der Tagesordnung des Innenausschusses abgesetzt. Bislang liegt dem  Landtag zu diesem Beratungsgegenstand keine Beschlussempfehlung vor. Daher verlangt die Fraktion DIE LINKE die Abgabe eines Berichtes über den Stand der  Ausschussberatungen gemäß § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung.

Antrag: Bezahlbares Wohnen für Familien mit Kindern, Ältere sowie Menschen mit geringem Einkommen sichern - Verdrängung und Ghettoisierung vorbeugen (Drs. 7/6259)

Wohnen ist ein soziales Grundrecht und ein menschliches Grundbedürfnis. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zielt darauf ab, dass dem zukünftig durch eine  gemeinwohlorientierte Förderpolitik des Landes Rechnung getragen wird. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Städtebau- und Wohnraumförderung so auszugestalten und neu auszurichten, dass die Förderung nur noch für sozial orientierte Wohnraumschaffung und Ertüchtigung und nicht mehr für privates Wohneigentum erfolgt. Die Wohnungsunternehmen sollen durch günstige, an strikte Bedingungen geknüpfte,  Fördermittel unterstützt werden, um weiterhin guten und  bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu gewährleisten. Die Sanierung und   Modernisierung im Bestand soll so gefördert werden, dass der Verbleib für einkommensschwache Haushalte nicht gefährdet wird. Zudem soll ein landesweiter Mietpreisdeckel auf KdU-Niveau für Geringverdiener*innen erprobt werden.

Antrag: Förderung der Jugend(verbands)arbeit unter Corona-Bedingungen und Perspektiven danach (Drs. 7/6261)

Die gesellschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie führten dazu, dass die klassischen Formate der Jugendbildung und Jugendverbandsarbeit auf absehbare  Zeit nicht funktionieren. Insbesondere Workshops, Seminare, Kurse, Gruppenstunden und Verbandsaktivitäten unterliegen besonderen Beschränkungen  und sind nicht oder nicht in der herkömmlichen Form möglich. Wann sich diese  Zustände normalisieren, ist im Moment nicht absehbar. Selbst wenn die bisherigen  Einschränkungen aufgehoben werden, sind Nachwirkungen zu erwarten. Die  aktuellen digitalen Angebote in der Jugendverbandsarbeit und Jugendbildung bieten  Chancen, die verstetigt werden müssen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE hat zum Ziel, rechtliche Vorgaben und Förderrahmen entsprechend anzupassen. Kurzfristig brauchen Institutionen der Jugendarbeit finanzielle Förderung für bedarfsgerechte technische Ausstattung und für Fortbildungen ihrer Fachkräfte. Insgesamt müssen im Bereich der Jugendarbeit zukünftig vor allem Strukturen finanziert werden, die auch in Krisenzeiten flexibel und verlässlich für Heranwachsende agieren können.

Antrag: Entwicklung der gemeinsamen Region Mitteldeutsches Revier - eine stärkere parlamentarisch-kooperative Zusammenarbeit auf der Ebene der Landtage Sachsen-Anhalt und Sachsen voranbringen. (Drs. 7/6262)

Die Linksfraktionen in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg setzen sich in ihren Landtagen für ein länderübergreifendes Gremium ihrer Parlamente ein. Dieses soll die Verwendung der für den Strukturwandel in den Kohleregionen vorgesehenen Gelder kontrollieren. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE setzt sich für eine entsprechende Kooperation mit dem Landtag von Sachsen ein. Die Lage des Mitteldeutschen Braunkohlereviers über zwei Bundesländer hinweg mit jeweils  unterschiedlichen politisch-föderalen und staatlich-administrativen Bedingungen führt zu besonderen Herausforderungen in der kooperativen Zusammenarbeit im Rahmen des begonnenen Strukturwandelprozesses in der Energiewirtschaft, die die Länder Sachsen-Anhalt und Sachsen zeitgleich bewältigen müssen. Die Parlamente müssen ein Auge darauf haben, dass die Strukturwandel-Gelder nur für Projekte im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der Region entsprechend dem zu entwickelnden Leitbild eingesetzt werden.


Magdeburg, 8. Juli 2020