Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Parlamentarische Initiativen zur 35. Sitzungsperiode des Landtages

Folgende eigenständige Initiativen bringt die Fraktion DIE LINKE in die Landtagssitzung am 19. und 20. Juni 2019 ein:

Antrag: Menschengemachten Klimawandel anerkennen - Treibhausgase drastisch reduzieren (Drs. 7/4494)

Die grundlegende Intention dieses Antrags ist, anzuerkennen, dass der Klimawandel durch die Menschheit verursacht wird, konkret durch den immensen Ausstoß von klimaschädlichen Gasen durch die Produktions- und Lebensweisen von uns Menschen.  Dass die Treibhausgasemissionen trotz Energiewende und weiteren Bemühungen im Bereich Wärme, Verkehr und Landwirtschaft nicht zurückgehen sondern sogar steigen, liegt vor allem an Subventionen, Steuervorteilen und Ausnahmen, die Fehlanreize für umweltschädliche Produktionsweisen sind. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine grundlegende Reform der Luftverkehrssteuer und darüber hinaus für die Einführung einer EU-weiten Kerosinsteuer einzusetzen. Darüber hinaus soll sie sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Subventionen für die fossilen Energien gestrichen werden und eine Initiative zur Besteuerung von CO2 und die Abschaffung der Stromsteuer auf Bundesebene einbringen. Nicht zuletzt wendet sich der Antrag gegen jegliche Diffamierung von zivilgesellschaftlichem Engagement für den Klimaschutz und erklärt sich solidarisch mit allen Akteur*innen.

Antrag: „Gute Arbeit“ in der Jugendarbeit (Drs. 7/4489)

Ziel dieses Antrags ist, die Beschäftigungsverhältnisse von Fachkräften in der Jugendarbeit im Sinne einer erfolgreichen und nachhaltigen Jugendarbeit zu verbessern. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Fördermittel für Fachkräfte zur Verfügung zu stellen, die der Höhe der Vergütung einer entsprechenden Fachkraft des öffentlichen Trägers und dessen geltenden Tarifvertrag entsprechen und die Vergütung der Fachkräfte in vergleichbarer Höhe einer entsprechenden Fachkraft des öffentlichen Trägers als Fördergrundlage festzuschreiben. Darüber hinaus sollen Mindeststandards für die vom Land geförderten bzw. mitgeförderten Angebote in Bezug auf die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte geschaffen und geprüft werden, inwiefern im Rahmen der jeweiligen Jugendhilfeplanung eine mehrjährige Förderung und unbefristete Verträge/Mittelbindungen über fünf Jahre sichergestellt werden können. Die deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Fachkräften in der Jugendarbeit ist von zentraler Bedeutung, da sich auch in der außerschulischen Jugendarbeit ein Generationenwechsel bei den Fachkräften abzeichnet. Die Rahmenbedingungen für Jugendarbeit sind oftmals prekärer als in anderen Bereichen, in denen die entsprechenden Fachkräfte arbeiten. Dies betrifft sowohl die Bezahlung als auch die Arbeitsbedingungen.

Antrag: Situation der Kinderhospize und betroffener Familien im Land verbessern (Drs. 7/4287)

Der Antrag zielt darauf ab, die seit Jahren prekäre Situation der Kinderhospize in Sachsen-Anhalt zu verbessern. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, sich im Bundesrat u.a. für die gesetzliche Einführung einer neuen Pflegekategorie „Aufwändige Pflege“ einzusetzen, mit der jene Kinder und Jugendliche erreicht werden können, die keine oder wenig Behandlungs- und Intensivpflege benötigen, nur mit einer Grundpflege aber unterversorgt sind. Darüber hinaus soll sie sich für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage und einer geregelten Finanzierung der Trauerbegleitung, die durch Kinderhospize geleistet wird, einsetzen. Zudem sollen die Zeiträume von Intensivpflege-Bewilligungen für lebensverkürzend erkrankte Kinder und Jugendliche auf 12 Monate verlängert und eine eigenständige Rahmenvereinbarung für ambulante Kinderhospize (entsprechend denen für stationäre Kinderhospize) geschaffen werden. Die Situation der Kinderhospize ist fragil und finanziell sehr unsicher. Durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten wird jedoch eine wichtige und unverzichtbare Leistung erbracht, der man mit Respekt und Dankbarkeit begegnen muss.

Antrag: Verfassungsfeindlicher Propaganda in den Schulen konsequent entgegentreten (Drs. 7/4288)

Die Fraktion DIE LINKE greift mit dem Antrag die öffentliche Debatte über die strafrechtliche Relevanz des Zeigens des Hitlergrußes an einer Schule in Halle auf. Der Antrag unterstreicht, dass der im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verankerte Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule unvereinbar ist mit verfassungsfeindlicher Propaganda und Verleumdung einschließlich des damit in Verbindung stehenden Zeigens oder Verwendens verfassungsfeindlicher Symbolik. In diesem Sinne ist die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbolik in den Schulen durch alle am Erziehungs- und Bildungsprozess an den Schulen Beteiligten konsequent zu unterbinden. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, Schulen bei der Durchsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages schulform- und schulstufenspezifisch anzuleiten. Dazu sollen schulnahe Fortbildungen angeboten und ein Leitfaden zur Hilfe und Unterstützung zur Verfügung gestellt werden.

Antrag: Perspektiven schaffen - Dem Fachkräftemangel in der Pflege innovativ begegnen (Drs. 7/4488)

Laut der aktuellen Erhebungen von Ver.di belaufen sich die Überstunden im Bereich Pflege an mitteldeutschen Kliniken im aktuellen Jahr bereits auf drei Millionen. Um diese Situation abfedern zu können, müssten allein im mitteldeutschen Raum 1900 Vollzeitkräfte eingestellt werden. Das setzt jedoch voraus, dass die aktuellen Arbeits- und Ausbildungsbedingungen eine spürbare Verbesserung erfahren - zur Steigerung der Attraktivität des Berufes durch die familienfreundliche Ausrichtung des Arbeitsalltags und der adäquaten Vergütung geleisteter Überstunden. Daher zielt der Antrag darauf ab, die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen im Pflegebereich deutlich zu verbessern, indem sie nach Maßstäben des öffentlichen Tarifvertragswerkes ausgestaltet werden. Da dies aber keinesfalls auf Kosten der zu pflegenden Menschen und deren Angehörige gelöst werden darf, wird die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Einführung einer Pflegevollkaskoversicherung einzusetzen. Um einerseits zusätzliches Fachpersonal zu generieren und andererseits geflüchteten Menschen eine wirkliche Perspektive auf dem Arbeitsmarkt und damit für ihr persönliches Leben zu bieten, soll sie zudem die erforderlichen Voraussetzungen schaffen, dass das „Modell der Pflegehelfer*innen-Ausbildung mit integriertem Hauptschulabschluss“ langfristig nachhaltig und flächendeckend  realisiert werden kann.

Antrag: Schieneninfrastruktur im Land erhalten und Ausbau fördern (Drs. 7/4486)

Innerhalb von 30 Jahren wurden 10 Prozent der Bahnstrecken in der Bundesrepublik Deutschland stillgelegt. Davon entfallen 40 Prozent auf Ostdeutschland. Sachsen- Anhalt schafft den traurigen zweiten Platz mit 660 Kilometern. Zuletzt wurden 13 Güterbahnhöfe in Sachsen-Anhalt stillgelegt. Im Zuge dieser Stilllegungen wurden ganze Landstriche vom Verkehr abgehängt. Vermeintlichen kurzfristigen Effekten wurden langfristige Entwicklungsperspektiven ganzer Regionen und der Klimaschutz geopfert. Für mehr Klimaschutz und die Erschließung ländlicher Räume braucht es eine Verkehrswende, die den Namen auch verdient. Die Landesregierung wird mit dem Antrag daher aufgefordert, die vom Bund bereitgestellten Regionalisierungsmittel und Mittel zur Gemeindeverkehrsfinanzierung viel stärker in den Schienenverkehr zu investieren, stillgelegte Strecken wieder zu reaktivieren und den Bau neuer Strecken anzustreben.

Antrag: Dem Lehrermangel wirksam begegnen - Belastungen der Lehrkräfte senken (Drs. 7/4487)

Derzeit wird ein Entwurf zur Änderung der Arbeitszeitverordnung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen diskutiert. Der Entwurf sieht vor, die Anrechnungsstunden in der gymnasialen Oberstufe vollständig zu streichen und die Altersermäßigung erheblich zu kürzen. Der Lehrkräftemangel und der damit zusammenhängende Unterrichtsausfall können und dürfen jedoch nicht durch Mehrbelastungen der vorhandenen Lehrkräfte an den Schulen Sachsen-Anhalts aufgefangen werden. Der Antrag zielt daher darauf ab, die Arbeitszeitverordnung in der derzeit gültigen Fassung unverändert zu lassen,  die Ausschreibungspraxis für Neueinstellungen von Lehrkräften zu flexibilisieren, ein Konzept zur Qualifikation von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern vorzulegen, ab dem Schuljahr 2020/21 den Modellversuch für Schulassistentinnen und Schulassistenten auf alle Schulen mit 250 und mehr Schülerinnen und Schülern auszuweiten und weitere Maßnahmen umzusetzen, mit denen die Lehrkräfte spürbar von Aufgaben entlastet werden, die nicht der Erteilung von Unterricht dienen.

Antrag: Beschluss umsetzen! Konzept zur künftigen Gestaltung von Förderschulen (Drs. 7/4493)

Mit dem Antrag wird die Landesregierung wird aufgefordert, den Beschluss des Landtages „Konzept zur künftigen Gestaltung von Förderschulen“ vom 29.09.2016 unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 16.08.2019 umzusetzen. Mit diesem Beschluss wurde die Landesregierung beauftragt, ein Konzept zur künftigen Gestaltung von Förderschulen im Land bis zum Ende des II. Quartals 2017 im Ausschuss für Bildung und Kultur und im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration vorzulegen und zu erörtern, um eine abschließende Fassung im Einvernehmen mit dem Parlament abzustimmen. Dem Ausschuss für Bildung und Kultur liegt ein Konzeptentwurf vom März 2018 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 19.03.2019 vor. In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 07.06.2019 wurde der Tagesordnungspunkt zum wiederholten Male nicht behandelt.

Antrag: Weitere Illegalisierung von Flucht und Migration verhindern - Hau-Ab-Gesetz im Bundesrat stoppen (Drs. 7/4506)

Mit dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, im Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel der gründlichen Überarbeitung des nicht verfassungskonformen Geordnete-Rückkehr-Gesetz (Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht) zu beantragen. Hilfsweise sollten auch Anträge mit dem gleichen Ziel durch das Land unterstützt werden. Zudem sollen im Bundesrat alle Aktivitäten unterstützt werden, die auf die Feststellung der Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes gem. Art. 104a, Absatz 4 GG gerichtet sind. Dem Landtag sollen unverzüglich alle Mehrkosten, die für das Land Sachsen-Anhalt aus dem Vollzug des Gesetzes entstehen können, dargelegt werden. Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz ist verfassungswidrig und verstößt gegen Europarecht. Es bürdet den Ländern Kosten auf und hindert Asylbewerber daran, einen Beitrag zu ihrem Lebensunterhalt zu leisten. Es ist menschen- und integrationsfeindlich. Das Gesetz beruht zudem auf einer kontrafaktischen Lageeinschätzung und ignoriert die föderalen Kompetenzen des Bundesrates. Es ist ein Fall für das Bundesverfassungsgericht und ein weiteres Beispiel dafür, wie durch die Bundesregierung mit zweifelhaften ideologischen Zielstellungen der Rechtsstaat beschädigt wird.


Magdeburg, 19. Juni 2019