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Parlamentarische Initiativen zur 11. Sitzungsperiode des Landtages

Folgende eigenständige parlamentarische Initiativen bringt die Fraktion DIE LINKE zur Landtagssitzung am 18. und 19. Mai ein:

Antrag: Armut konsequent bekämpfen – krisenbedingte Mehrbedarfe von gestern, heute und morgen erkennen und einkommensschwache Haushalte und insbesondere Kinder und Jugendliche in Sachsen-Anhalt endlich zielgenau unterstützen (Drs. 8/1148)

Schon vor der Pandemie und vor dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf die Ukraine gab es einen besorgniserregenden Trend, der die Zunahme der Armut in Sachsen-Anhalt vermerkt. Während sich ein Wachstum der mittleren Einkommen sowie die Steigerung der Beschäftigung in Deutschland bemerkbar machte, nahm die Armut in Sachsen-Anhalt zu.  Sachsen-Anhalt steht somit exemplarisch dafür, dass trotz steigendem Wohlstand Armut zunimmt. Besonders betroffen von diesem Zustand sind Kinder und Jugendliche, da diese immer die ökonomisch-prekären Situation ihrer Eltern oder Fürsorgeberechtigten unverschuldet mittragen müssen. Der Deutsche Kinderschutzbund geht aktuell von bis zu 4,4 Millionen Kindern und Jugendlichen in Armut aus. Schon im Jahr 2017 lebte jedes vierte Kind in Sachsen-Anhalt in Armut. Zu den Folgen zählen ein isolierterer und ungesunder Lebensstil, soziale und emotionale Auffälligkeiten, Bildungslücken und schlechte Noten bis hin zum Abbruch der Schule. All diese Effekte führen zu höheren Kosten des Sozialsystems, einer künftigen Verschärfung des Fachkräftemangels am Arbeitsmarkt und hat Auswirkungen auf den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die Stabilität der Demokratie. Aus diesem Grund bedarf es einer Kindergrundsicherung, welche nicht am Ausgabeverhalten einer Familie mit geringem Einkommen oder Leistungsbezug nach SGB II bemessen wird. Diese muss sich vielmehr an den Kindern und Jugendlichen selbst sowie an deren altersgerechten Bedarfen orientieren, damit vielfältige Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gewährleistet werden kann.

 

Antrag: Lebensmittelverschwendung stoppen (Drs. 8/1145)

2015 wurde auf der UN-Vollversammlung die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ verabschiedet. Industrieländer und Länder des Globalen Südens haben sich verpflichtet, in ihren Ländern die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung umzusetzen. Die bisherigen Aktivitäten zur Lebensmittelverschwendung haben in den vergangenen Jahren zwar einen deutlichen Beitrag zur Stärkung des Problembewusstseins bei Verbraucher:innen geleistet, appellieren aber grundsätzlich nur an freiwillige Umsetzung. Der Dachverband der Tafeln forderte angesichts der aktuellen Herausforderungen und teils deutlich sinkender Lebensmittelspenden verbindliche Maßnahmen in Form eines Gesetzes gegen Lebensmittelverschwendung, welches sowohl an die Hersteller als auch den Lebensmittelhandel sowie Verbraucher:innen adressiert sein soll. Ein weiterer Faktor im Bereich der Lebensmittelverschwendung ist das Mindesthaltbarkeitsdatum.  Ein großer Teil der Konsument:innen versteht das MHD falsch. So wandern viele Lebensmittel in den Müll, die noch gut verzehrt werden könnten. Das ist auf der einen Seite herausgeworfenes Geld und auf der anderen Seite auch ökologisch problematisch. Wesentliche Mengen an Lebensmitteln werden produziert, verarbeitet, verpackt, transportiert und gelagert – und dann vernichtet. Eine Ressourcenverschwendung, die wir uns nicht mehr leisten können.

 

Antrag: Ausgleich für Feiertage an Wochenenden – Zusätzliche Erholung von den Belastungen durch Arbeit und Pandemie (Drs. 8/1107)

Im Grundgesetz steht, dass der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt bleiben. Entfallene Feiertage bedeuten eine Ausdehnung der jährlichen Arbeitszeit. Arbeitnehmer*innen haben einen freien Tag weniger, Arbeitgeber*innen einen zusätzlichen Tag, an dem Werte geschaffen werden. Der Anstieg an psychischen und physischen Belastungen im Arbeitsleben muss als Alarmzeichen für den Arbeitsschutz wahrgenommen werden. Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE kann die Kompensation der datumsfesten Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, ein Baustein hin zu einer besseren Work-Life-Balance und einem besseren Arbeitsschutz sein.

 

Antrag: Private Unterrichtsangebote organisieren und finanzieren! (Drs. 8/1106)

Aufgrund des bereits bestehenden Lehrkräftemangels, der sich in den kommenden Jahren insbesondere an den Schulen der Sekundarstufe I noch deutlich zuspitzen wird, sind immer mehr dieser Schulen nicht mehr in der Lage, mit den eigenen Lehrkräften ein vollständiges Unterrichtsangebot abzusichern. Der nicht zuletzt schulformspezifische Lehrkräftemangel und die daraus resultierende Einschränkung des Bildungsangebotes an den Schulen der Sekundarstufe I führen zu massiven Gerechtigkeitsproblemen zwischen den Schüler*innen in den gymnasialen Bildungsgängen und den Schüler*innen in allen anderen Bildungsgängen einschließlich der Förderschulen.

Es muss mehr unternommen werden, um das Bildungsangebot außerhalb der gymnasialen Bildungsgänge zu vervollständigen. Dazu können auch private Unterrichtsangebote, z. B. von Volkshochschulen, Bildungsakademien, Nachhilfeinstituten etc., beitragen. Insbesondere sind Angebote für berufspraktischen Unterricht geeignet, das Unterrichtsangebot an Schulen der Sekundarstufe I im Hinblick auf die Berufsorientierung zu ergänzen und den Bildungserfolg der Schüler*innen zu verbessern. Die im Haushaltsplan 2022 gekürzten Personalmittel für staatliche Lehrkräfte müssen über eine eigene Haushaltsstelle zur Verfügung gestellt werden, um Unterricht durch private Anbieter finanzieren zu können. Hierbei ist allerdings im Unterschied zur Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft eine Vollfinanzierung des Aufwandes sicherzustellen.         

 

Gesetzesentwurf: Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Drs. 8/1144)

Sachsen-Anhalt hat bundesweit den schlechtesten Personalschlüssel in den Kitas. Diese Personalengpässe wurden durch die Pandemie verschärft. Da Mitte 2022 die Bundeszuweisungen zur Übernahme der Schulgelder für die unter § 18f Schulgesetz genannten Ausbildungsberufe auslaufen, wird eine alleinige Finanzierung durch das Land notwendig. Die vorliegende Änderung des Schulgesetzes stellt die gesetzlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Schulgeldes durch das Land für angehende Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen her und schafft damit sowohl Sicherheit für die Auszubildenden sowie die Berufsfachschulen und Fachschulen in freier Trägerschaft. Da die bisherige Regelung zur Schulgeldfreiheit, die durch unseren Gesetzentwurf entfristet werden soll, noch für das Schuljahr 2021/22 gilt, das nach unserer Auffassung am 31.07.2022 endet, müsste die Änderung spätestens am 01.08.2022 in Kraft treten.

 

Magdeburg, 16. Mai 2022