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Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk nicht in Frage stellen

Stefan Gebhardt: Zur Erklärung der CDU-Landtagsfraktion über die künftige Rundfunkfinanzierung erklärt der medienpolitische Sprecher:

Zur Erklärung der CDU-Landtagsfraktion über die künftige Rundfunkfinanzierung erklärt der medienpolitische Sprecher:
 
„Halbfertige oder populistische Lösungsansätze helfen in der Debatte über die Zukunft der Rundfunklandschaft nicht weiter.

Forderungen wie die nach Abschaffung der GEZ oder einem grundsätzlichen Sponsoringverbot im Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk mögen zwar gut klingen, haben aber durchaus ihre Tücken. So belegen die Statistiken, dass die GEZ wesentlich effektiver arbeitet, als die Finanzämter. Es ist also keineswegs gesagt, dass durch eine GEZ-Abschaffung Bürokratie abgebaut und die Rundfunkgebühr gesenkt werden könnte. Das Gegenteil könnte durchaus der Fall sein.

Wer ein Werbe- oder Sponsoringverbot im Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk durchsetzen will, muss aber auch sagen, wie die daraus resultierenden Einnahmeausfälle für die Öffentlich-Rechtlichen Anstalten kompensiert werden sollen. Eine mögliche Folge wäre ein nicht unbeachtlicher Anstieg der Rundfunkgebühr, der dann kaum vermittelbar wäre.  

Allen demokratischen Kräften sollte ein Fortbestand des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks in Deutschland wichtig sein. Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk wird aber nicht besser, indem man bei jeder sich bietenden Gelegenheit an seiner Substanz rüttelt und seinen Auftrag in Frage stellt.“