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NSU-Terror – steht Landesregierung für umfassende Aufklärung und offene Informationspolitik?

Zur gestrigen Sondersitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung und des Ausschusses für Inneres und Sport erklären die Abgeordneten Eva von Angern und Henriette Quade

Zur gestrigen Sondersitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung und des Ausschusses für Inneres und Sport erklären die Abgeordneten Eva von Angern und Henriette Quade:
 
„Die von der LINKEN und den GRÜNEN beantragte Sondersitzung zur Thematik „Aktuelle Presseveröffentlichungen sowie Medienberichterstattungen hinsichtlich von Aussagen des Zeugen Steffen R. zur rechtsextremen Terrorvereinigung NSU“ war im Sinne der weiteren Aufklärungsarbeit im Lande dringend notwendig.

Das Verhalten der Landesregierung, bei Nachfragen zu "mauern", lässt nach dem Warum fragen und ist nicht das, was unter umfassender Aufklärung und offener Informationspolitik gegenüber der Öffentlichkeit zu verstehen ist. Das nährt auch die Befürchtung, dass es der Landesregierung eben nicht wirklich um die tatsächliche und umfassende Aufklärung sowie eine offene Informationspolitik geht.

Die Sitzung hat eine Reihe weiterer Fragen aufgeworfen: Stellte die Staatsanwaltschaft Anträge auf Haftaussetzung? Wenn ja, warum? Wurde Steffen R. auch von einem anderen Land als V-Mann bzw. Vertrauensperson geführt? Warum wurde Steffen R. als V-Person vor dem Hintergrund schwerer Straftaten nach seiner Haftstrafe reaktiviert, wenn er bereits vorab als unglaubwürdig und unzuverlässig eingestuft wurde?

Das Thema wird am 26.10.12 im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie am 7.11.12 im Ausschuss für Inneres und Sport weiter bearbeitet.

DIE LINKE wird im Rahmen eines Aktenvorlageersuchens die Vorlage weiterer Akten im Zusammenhang mit Steffen R. verlangen.“

Magdeburg, 19. Oktober 2012