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Normenkontrollantrag zurückgewiesen - weiterhin Einsatz für Novelle des Kommunalabgabengesetzes

Zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Paragraph 18, Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes, ergo in der strittigen Frage nachträglich erhobener Abwasseranschlussgebühren in Sachsen-Anhalt erklärt der Fraktionsvorsitzende Swen Knöchel:

„Das Landesverfassungsgericht hat das KAG-Änderungsgesetz vom Dezember 2014 und somit die Verfassungsmäßigkeit nachträglich erhobener Abwasseranschlussgebühren in Sachsen-Anhalt bestätigt. Wir haben keine Zweifel daran, dass das Gericht eine juristisch sorgfältig abgewogene Entscheidung getroffen hat.

Juristisch bestätigt bleibt das KAG-Änderungsgesetz dennoch ein politisches und moralisches Problem. Die Lasten für Defizite in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden allein auf den Schultern der Bürger*innen abgeladen. Insgesamt 85.000 Bescheide mit einem Gesamtvolumen erhobener Beitragsforderungen von ca. 123,5 Millionen Euro wurden in den vergangenen Monaten durch die Abwasserzweckverbände verschickt.

Für die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE als Einreicher der Normenkontrollklage zum KAG-Änderungsgesetz ist nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes ein weiterer Rechtsweg ausgeschlossen. Gleichwohl bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht zu eventuellen Einzel- und Musterklagen aus Sachsen-Anhalt urteilt. Wir werden weiterhin an der Seite derer stehen, die den Weg solcher Einzel- und Musterklagen gehen werden.

Unabhängig vom heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichtes wird sich die Fraktion DIE LINKE für eine Novelle des KAG und damit zusammenhängender Rechtsbereiche stark machen. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass in der kommunalen Praxis dem verfassungsrechtlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit umfassend Rechnung getragen wird.

Wir danken den Bürgerinitiativen, Vereinen und engagierten Fachleuten für die bisherige Zusammenarbeit. Ihre Hinweise und Unterstützung haben dazu beigetragen, bestehende Probleme in ihrem Umfang und Ausmaß zu erkennen und gemeinsam nach Lösungsansätzen zu suchen.


Magdeburg/Dessau, 24. Januar 2017