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Nicole Anger zu TOP 24: Kinder und Jugendliche stärken. Beteiligung der jungen Generation auf feste institutionelle Füße stellen

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Fraktion unterstützt die Forderung, endlich das Ausführungsgesetz des Landes zum SGB VIII zu novellieren. Trat doch das geänderte Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes bereits im Juni letzten Jahres in Kraft. Wie von der antragstellenden Fraktion richtig festgestellt, ergibt sich auch für unser Bundesland ein dringender Umsetzungsbedarf der Novellierungen im SGB VIII in die landeseigene Gesetzgebungen.

Hier gilt es den mutigen Schritt der Zusammenführung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Dach des SGB VIII konsequent anzupacken. Aber genauso ist es wichtig, Subjektstellung der Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen zu stärken ebenso wie ihre Beteiligungs-, Beratungs- und Beschwerderechte. Zu diesen zählen bspw. das uneingeschränkte Beratungsrecht, die Ombudsstellen - deren Struktur wir jetzt sichern müssen, den Erhalt des individuellen Rechtsanspruch auf die Hilfen zur Erziehung trotz parallelem Sozialraums.

Wichtig wird auch die Förderung der Selbstvertretungen als wesentliche fachliche Merkmale der Kinder- und Jugendhilfe im Ausführungsgesetz hervorzuheben - wie auch Careleavern Plätze in Jugendhilfeausschüssen zuzugestehen..

Diese Punkte und auch weiteres brauchen Klarheit für die Praxis, die durch die  Novellierung unseres Ausführungsgesetzes zu gestalten sind. Wir müssen hier Verbindlichkeiten geben, z.B. bzgl. der Hilfen für junge Volljährige, der Hilfeplanung oder das Selbstorganisationsrecht. Dennoch kann von einer Stärkung von Kindern und Jugendlichen, wie es der Titel suggeriert nicht gesprochen werden. Aspekte wie die Einführung eines Case-Managements in einem budgetierten Sozialraum, sind ein Problem, dem sich nun auf kommunaler Ebene gestellt werden muss. Hier muss das Land unterstützen.

Diesen Prozess darf das Land nicht noch länger aussitzen. Für die Novellierung des Ausführungsgesetzes des Landes ist dazu ein echter und transparenter Prozess der Beteiligung zu ermöglichen. Dazu sind die relevanten Akteur:innen wie der Landesjugendhilfeausschuss, der Landeskinder- und Jugendbeauftragte, die LiGA, der Kinder- und Jugendring, aber auch kommunale Vertreter:innen einzubinden.
Und ja, auch in diesem Zusammenhang, das unterstützen wir, sind die Ergebnisse der Evaluierung des § 31 KJHG LSA - wobei ich, dass es hier wirklich der Begriff Evaluierung trifft - jedenfalls sind die Ergebnisse der Überprüfung des § 31 selbstverständlich mit einzubinden. 

Um es kurzum abzuschließen: Die Berichterstattungen im Fachausschuss zu den Ergebnissen zum § 31 KJHG LSA als auch der vorzulegende Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum SGB VIII für das Land müssen schnellstmöglich erfolgen. Wir brauchen dringend die Umsetzung der Novellierungen im SGB VIII im Landesrecht und da müssen wir jetzt anpacken.

Über weitere Feinheiten werden wir dann im Fachausschuss zeitnah - so hoffe ich - auch mit der Fachpraxis in einem guten Beteiligungsprozess den Austausch finden.

Herzlichen Dank!