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Nicole Anger zu TOP 19: Pflegende Kinder und Jugendliche ("Young Carer") ermitteln und unterstützen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mitnichten braucht es einen Antrag von der AfD, um über dieses so wichtige Thema zu sprechen. Seit Jahren haben Jugendhilfe-Akteur:innen - wie die Schulsozialarbeit, wie die stationäre und ambulante Jugendhilfe, diese Problematik im Blick. Sie sind sensibilisiert, unterstützen und vermitteln. Ihnen haben wir zuvorderst zu danken!

Mir stellt sich bei dem Antrag der AfD allerdings die Frage: Seit wann geht es der AfD um die Kinderrechte? Das ist mir völlig neu! Schaut man in deren Wahlprogramm, kann man nachlesen, dass die AfD die Rechte der Eltern, aber nicht die der Kinder stärken will.

“Elternrechte in die Landesverfassung” steht dort. Und das Ganze um die Eltern vor dem – Zitat - “übergriffigen Staat” zu schützen. Gleichzeitig will die AFD jedoch mit dem Antrag in die Privatsphäre der zu Pflegenden eindringen und fordert die Landesregierung auf, u.a. eine Beschreibung der Situation vor Ort vorzunehmen? Das findet sie scheinbar nicht übergriffig? Diese Doppelmoral und diese Schaufensteranträge….

Die Stimmen meiner Fraktion bekommen Sie definitiv nicht!  Fundierter ist da der Änderungsantrag der Bündnis-Grünen.
Den aufgemachten Vorschlag, eben diese Lebensrealität im kommenden Kinder- und Jugendbericht explizit zu betrachten, finden wir sinnvoll, wenngleich es in meinen Augen keine separate Studie dafür bedarf. Das Vorantreiben auf Bundesebene ist ebenso ein wichtiger und unbedingt zu forcierender Schritt.

Was wir doch aber wirklich brauchen und wir dann aller Voraussicht nach auch noch intensiver im Ausschuss behandeln müssen, sind eine Erhöhung der Sensibilität für dieses Problemfeld vor allem auch in den an die Jugendhilfe angrenzenden Bereichen wie bspw. Schule sowie die Stärkung der unterstützenden Strukturen!

Gleichermaßen müssen die einzelnen Entscheidungsträger - Schule, Krankenkassen, Gemeinden etc. - intensiver für diese Problemlagen sensibilisiert werden, damit sich Betroffene nicht verstecken, damit sie nicht alleingelassen werden.

Auch Schulsozialarbeit ist da ein ganz wichtiger Baustein. Das unterstreicht im Übrigen nochmals eindrücklich, wie vielfältig das Aufgabenfeld der sozialpädagogischen Fachkräfte ist und warum die Landesregierung endlich Tempo in den Verstetigungsprozess bringen muss!

Und der Bund muss - wie richtigerweise im Antrag auch formuliert - stärker ins Thema eingebunden werden.Ganz konkret bedeutet das u.a.: 

  • Unterstützung durch Haushaltshilfen gemäß §38 SGB V müssen auch über einem Alter der Kinder von 12 Jahren für die Familien im Zugang erleichtert werden. Die jungen Menschen brauchen Sicherheit und Gewissheit, dass nicht die Verantwortung der Unterstützung im Haushalt an ihnen hängen bleibt!
  • Bei der der Berechnung des Pflegegrades muss auch mit einfließen, wenn minderjährige Kinder im Haushalt leben und mitbetreut werden müssen 

Und um das an dieser Stelle nochmal auch klar zu benennen: Das Problem, weshalb überhaupt unsere jungen Menschen in solche Lagen geraten, liegt an der Kapitalisierung unseres Gesundheitssystems! Das jahrelange Totsparen der Gesundheitseinrichtungen sowie der Fachkräftemangel in der Pflege verhindern eine adäquate Unterstützung Pflegender und zwingen die Young Carer, die jungen Pflegenden, in ein moralisches Spannungsfeld!

Sehr geehrte Damen und Herren,

lassen Sie uns dieser Thematik dringend annehmen, ihr mehr Beachtung schenken und die Lebenslagen der jungen Menschen in ihrem Sinne verbessern. Einer Überweisung des Antrages der Grünen in den Ausschuss stimmen wir zu. Ich freue mich auf die dann folgende Debatte dort.

Herzlichen Dank!