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Monika Hohmann zu TOP 5: GE zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

zu Beginn meiner Rede möchte ich erst einmal den Tarifparteien für das

Ergebnis bei den Tarifverhandlungen für Sozial- und Erziehungsdienste beglückwünschen. Es ist den Kolleginnen und Kollegen in den Sozial- und Erziehungsdiensten zu verdanken, die wirklich engagiert in den vergangenen Tagen und Wochen gekämpft und gestreikt haben. Das Verhandlungsergebnis sieht im Einzelnen vor, dass es für die Beschäftigten zwei Entlastungstage pro Jahr geben wird. Ebenfalls wird es eine Option geben, dass Beschäftigte Teile ihres Gehalts in maximal zwei weitere Entlastungstage umwandeln können.

Weiterhin sollen Erzieherinnen und Erzieher eine Zulage von 130 Euro bekommen. Bei Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind es monatlich 180 Euro mehr. Dazu kommen weitere zahlreiche Verbesserungen, die zu einer höheren Eingruppierung führen. Es werden Stufenlaufzeiten wieder an die allgemeinen Tabellen im öffentlichen Dienst angepasst, so dass schnellere Stufenaufstiege erfolgen und Entwicklungsmöglichkeiten wiederhergestellt werden.

Nun bedarf es noch der Zustimmung der Beschäftigten, damit der Tarifvertrag für 5 Jahre gelten kann.

Sehr geehrte Damen und Herren,

warum erzähle ich Ihnen das? Natürlich hat das Tarifergebnis auch Auswirkungen auf Sachsen- Anhalt. Wir brauchen mehr Fachkräfte, um diese positiv erkämpften Forderungen der Gewerkschaften auch umsetzen zu können.

Um zukünftige Fachkräfte zu unterstützen und die Aufnahme eines Erzieherberufs attraktiver zu gestalten, erhalten Berufsfachschulen und Fachschulen in freier Trägerschaft derzeit auf Antrag eine Förderung zur Erstattung des Schulgeldes.

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes seit dem 1. August 2019 und ist zunächst bis zum 31. Juli 2022 befristet. In Sachsen-Anhalt gibt es 14 Berufsfachschulen und Fachschulen in freier Trägerschaft, wobei 13 Schulen ein Schulgeld erheben.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, dass dieses Verfahren, welches auch im Schulgesetz verankert ist, zum Ende dieses Schuljahres ausläuft.

Bereits vor drei Jahren, als wir den § 18f ins Schulgesetz aufgenommen haben, gab es schon kritische Stimmen der Anzuhörenden. Der VDP äußerte sich damals wie folgt: „Der VDP Sachsen-Anhalt fordert deshalb vom Parlament ein Bekenntnis zur dauerhaften Gewährleistung der Schulgeldfreiheit. Sollte sich der Bundesgesetzgeber nicht dazu entschließen, eine entsprechende Verlängerung des „Gute-Kita-Gesetzes" und dessen finanzielle Untersetzung zu gewährleisten, müsste das Land ab dem Schuljahr 2022/23 aus eigenen Mitteln die Schulgeldersatzkosten tragen. Gäbe es in Sachsen-Anhalt nicht entsprechende Ausbildungsangebote freier Schulträger, müsste das Land ohnehin die vollständigen Kosten der Ausbildung für alle

Schüler*innen tragen, was zu erheblichen weit über die Gewährleistung der Schulgeldfreiheit hinausgehenden Mehrkosten führen würde.“

Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege äußerten sich so: „Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege empfiehlt unbedingt auf eine niederschwellige, transparente und auskömmliche Förderung der Schulen mit Schulgeldfreiheit hinzuwirken, um für möglichst viele Schülerinnen in den Jahrgängen 2019 bis 2022 Schulgeldfreiheit zu erreichen. Weiter ist die Schulgeldfreiheit für die Fachkräftegewinnung von so immenser Bedeutung, dass sie über die Zeit des KiQuTG gesichert werden muss.“

Ich vermute, dass eine aktuelle Stellungnahme für die beantragte Gesetzesänderung genauso ausfallen wird. Daher verstehe ich nicht, warum die Koalition nochmals eine Zeitbegrenzung in ihrem Gesetzentwurf aufgenommen hat. Wir jedenfalls, lehnen eine erneute Befristung ab, weil wir der Meinung sind, dass dies ein falsches Signal für die Schülerinnen und Schüler, die ein Interesse an diesem Beruf haben, ist.

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute diskutieren wir über einen Baustein zur Fachkräftegewinnung bei Erzieherinnen und Erzieher. Wir haben bei Weitem noch nicht alles ausgeschöpft. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, als wir vor drei Jahren über die duale Berufsausbildung in diesem Bereich gesprochen haben. Die Landesregierung sollte sich auch im Bund dafür einsetzen. Leider bis heute ist nichts davon zu sehen und zu hören.

Wenn wir es ernst meinen, dass wir eine Entlastung der Erzieherinnen und Erzieher möchten, ich denke dabei an die Verbesserung des Personalschlüssels, die weitere Einbeziehung von Krankheits- und Urlaubstagen und von Vor- und Nachbereitungszeiten u.s.w., müssen wir den interessierten zukünftigen Fachkräften ein vernünftiges Angebot unterbreiten. Und das kann nicht heißen: Bringt erst einmal Geld mit, um eine Ausbildung zu absolvieren.“

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!