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Monika Hohmann zu TOP 32: Aktuelle Debatte "Umsetzung des 'Gute-Kita-Gesetzes' in Sachsen-Anhalt"

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,

Wer, wie, was. Wieso, weshalb, warum – wer nicht fragt, bleibt dumm. Der Text des "Sesamstraßen"-Liedes lässt sich im Kern auch auf uns in der Politik übertragen. Denn: Wenn wir als Abgeordnete nicht kritisch nachfragen würden, könnten wir nicht die neben der Gesetzgebung wohl wichtigste Aufgabe des Parlaments erfüllen: nämlich die Kontrolle der Landesregierung. Ohne Informationen würde dies alles nicht funktionieren.

Jetzt werden sich einige von Ihnen sicherlich fragen, was meine Eingangssätze mit der Aktuellen Debatte zu tun haben. Hier die Aufklärung. Ich versuche, bereits seit mehr als vier Wochen Auskunft zum Gute Kita Gesetz von der Landesregierung zu erhalten. Schon zur der letzten Landtagssitzung wollte ich wissen, für welche priorisierte Handlungsfelder sollen Bundesmittel in welcher Höhe in Sachsen-Anhalt eingesetzt werden?

Wie gestaltet sich der Zeitplan der Landesregierung für die Umsetzung der Maßnahmen? Die Antwort der Landesregierung war, dass dies sich aus dem entsprechenden Landtagsbeschluss vom 31. Januar 2019 in der Drs. 7/3905 ergibt. Nur wer sich diesen Beschluss ansieht, wird erkennen, dass es sich dabei um allgemeine Prüfaufträge handelt. Auch die Frage nach der finanziellen Größenordnung für die einzelnen Maßnahmen ergab, dass hier unterschiedliche Vorläufe erforderlich sind, wie zum Beispiel die Erstellung von Richtlinien usw.- und dass in den Fachausschüssen über den weiteren Fortgang auf Bundes- und Landesebene berichtet wird. Auf die Berichterstattung warten wir noch heute.

Nachdem ich die Antwort hatte, stellte ich nochmals eine Kleine Anfrage, diese Mal etwas detaillierter. Die Antwort kam in der letzten Woche. Sie fiel noch kürzer aus als die Erste und verwies ebenfalls auf den Beschluss des Landtages. Eben dies, meine Damen und Herren, erachte ich als eine Unverfrorenheit. Warum? Während die Ministerin auf Podien verkündet, dass sie am 13. Juni 2019 mit der Bundesministerin in Köthen die Vereinbarung unterzeichnen möchte, erhalten wir als Parlament keine Antworten, welche Vertragsinhalte mit welchen finanziellen Mitteln denn nun vereinbart werden sollen. Auch wurde der § 3 Abs.2 Satz 3 des Bundesgesetzes überhaupt nicht berücksichtigt. Er lautet: „ Bei der Analyse der Ausgangslage nach Absatz 1 sowie bei der Ermittlung der Handlungsfelder, Maßnahmen und Handlungsziele nach Absatz 2, sollen insbesondere die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene, die freien Träger, Sozialpartner sowie Vertreterinnen und Vertreter der Elternschaft in geeigneter Weise beteiligt und wissenschaftliche Standards berücksichtigt werden.“

Wann sollen denn nun die eben genannten noch einbezogen werden, wenn die SPD- Fraktion heute über die konkreten Absichten berichtet. Soll die Beteiligung der im Gesetz benannten Personengruppe nur eine Alibiveranstaltung werden? Denn was anderes ist kaum vorstellbar.

Sehr geehrte Damen und Herren,

andere Bundesländer gehen mit ihren Vorhaben zum Gute- Kita- Gesetz viel transparenter um. Am Beispiel Brandenburg möchte ich Ihnen zeigen, wie ich es mir von unserer Landesregierung ebenfalls gewünscht hätte. Hier ist genau aufgelistet, in welchen Handlungsfeldern, welche Maßnahmen und mit welchen finanziellen Mittel jährlich, das Gesetz umgesetzt werden soll.

Warum gelingt diese positive Transparenz nicht auch unserer Landesregierung?

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit unserem Antrag im Januar hatten wir bereits unsere Schwerpunkte aus den 10 Handlungsfeldern benannt. Gern wiederhole ich sie noch einmal.

  • Erweiterung der Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren, (M-V komplette Beitragsfreiheit)
  • Jede pädagogische Fachkraft soll eine Stunde Vor- und Nachbereitungszeit pro Woche erhalten (Sachsen gewährt 2 Stunden)
  • ein Investitionsprogramm für Kindertageseinrichtungen zur Umsetzung des gesetzlich verankerten Bildungsprogrammes: Bildung elementar. (Saarland qualitative Weiterentwicklung der Einrichtungen)

Wie ich den Redebeiträgen entnommen habe, ist vorgesehen erhebliche finanzielle Mittel für die Fachkräftegewinnung auszugeben. Das kann man tun. Doch ich sage nach wie vor: Wir bilden viel mehr Fachkräfte aus, als wir brauchen. Die spannende Frage für uns muss doch sein: Wie können wir die Rahmenbedingungen für unsere Erzieher*innen vor Ort so gestalten, dass sie auch gern hierbleiben. Solange wir dieses Problem nicht geklärt haben, werden die Maßnahmen der Fachkräftegewinnung nicht zielführend sein. Unsere Nachbarbundesländer werden sich weiterhin über unsere gut ausgebildeten Fachkräfte freuen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist zwar schön, dass uns die SPD- Fraktion heute mitgeteilt hat, was die Landesregierung zum Gute – Kita- Gesetz geplant hat. Besser wäre es aber aus unserer Sicht gewesen, die Landesregierung hätte ihre Hausaufgaben erledigt und die Fachausschüsse regelmäßig informiert, als auch die Expert*innen, wie im Bundesgesetz formuliert, beteiligt. All dies hat sie nicht getan. Deshalb kann ich diese Aktuelle Debatte nur als Wahlwerbung der SPD werten.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!