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Monika Hohmann zu TOP 3: Volle Übernahme der Tarifsteigerungen 2022 in Kinder-tageseinrichtungen durch das Land

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten zwei Jahren, die durch die Corona Pandemie bestimmt waren, galt unser Dank den Beschäftigten in systemrelevanten Berufen. So auch den denen in der Kinder- und Jugendhilfe. Sie waren für die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur von enormer Bedeutung. Schnell haben wir bemerkt, dass eine funktionierende Kindertagesbetreuung enorm wichtig ist, sowohl für Kinder, ihren Eltern und unsere gesamte Gesellschaft. Die Beschäftigten der Sozial- und Erziehungsdienste haben in den vergangenen zwei Jahren, trotz widrigster Umstände und persönlicher Gefährdungen, ihre verantwortungsvollen Aufgaben für die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen umfassend wahrgenommen. Sie leisten damit auch einen großen Beitrag im Kampf gegen die sozialen Folgen in und nach der Pandemie.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor diesem Hintergrund sind die Forderungen der Gewerkschaften in der aktuellen Tarifrunde nach einer weiteren Aufwertung der Arbeit im Sozial- und Erziehungsdienst nachvollziehbar. Die hohen Anforderungen an die Qualifikation und die auszuübenden Tätigkeiten sowie die Belastungen und nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Probleme bei der Fachkräftegewinnung bestätigen das gewerkschaftliche Anliegen.

Damit sich daraus keine Erhöhung der finanziellen Belastungen für Kommunen und Eltern ergeben, fordern wir die Landesregierung auf, die durch ein Tarifergebnis in der Tarifrunde 2022 für den Sozial- und Erziehungsdienst entstehenden Mehrkosten in den

Kindertageseinrichtungen vollständig in den Kind-Pauschalen für die Zuweisungen des Landes abzubilden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weiß, dass wir seit 3 Jahren im Kifög unter §12 „Finanzielle Beteiligung des Landes“ folgenden Satz stehen haben:

„Die Jahrespersonalkosten einer pädagogischen Fachkraft nach § 21 Abs. 3 und 4 Satz 1 sind entsprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Sozial- und Erziehungsdienst des Vorjahres zu bemessen“.

Den gleichen Satz haben wir auch im §12a „Finanzielle Beteiligung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe“ stehen. Das heißt, dass sich auch die Kommunen an der Tarifsteigerung beteiligen müssen. In welcher Höhe dies passiert, legt eine Verordnung des Landes fest. Wir alle wissen, dass der Spielraum für die Kommunen dabei nicht sehr groß sein wird. Unsere Befürchtungen sind, dass die Kommunen sich über die Erhöhung der Elternbeiträge einen Teil des Geldes zurückholen werden.

Deshalb haben wir in unserem Antrag auch gefordert, „entstehende Mehrkosten in den Kindertageseinrichtungen, abweichend von § 12 Absatz 1 Ziffer 1 und § 12a Absatz 3, vollständig in den Kind-Pauschalen für die Zuweisungen des Landes gemäß § 12 Absatz 2 abzubilden“.

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider ist die zweite Runde der Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst vorgestern ohne Einigung der Tarifparteien zu Ende gegangen. Ich hoffe aber, im Interesse der Beschäftigten, dass es zu einem positiven Tarifabschluss kommt. Wir können es uns nicht leisten, Fachkräfte durch ständig wachsende Arbeitsbelastungen zu verlieren. Wohin das führen kann, haben wir beim Ausstieg vieler Pflegekräfte gesehen.

Selbst wenn der Tarifabschluss nicht optimal läuft, haben wir in Sachen Qualitätsverbesserung im Land noch einiges zu tun.

Einige Stichworte seien hier genannt:

  -      Besserer Personalschlüssel

-        Vor- und Nachbereitungszeiten

-        Vollzeit statt Teilzeitbeschäftigung                            

-        Zeiten für Fort- und Weiterbildung

-        Entlastung der Eltern bei den Beiträgen.

Sie sehen, meine Damen und Herren, es gibt noch eine Menge zu tun.

Der erste Schritt wäre, unserem Antrag zuzustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!