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Monika Hohmann zu TOP 25: Fortführung der Schulsozialarbeit in allen Regionen sichern!

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,

Schulsozialarbeit ist heute gar nicht mehr aus Schulen weg zu denken. Das haben mittlerweile, außer der AfD, alle hier im Landtag vertretenen Fraktionen erkannt.

Auch im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und FDP ist Schulsozialarbeit verankert. Dazu heißt es: „Schulsozialarbeit ist ein fester Bestandteil der Schullandschaft. Die Koalitionspartner setzen sich für eine Verstetigung ein.“

Ebenfalls kommt die vom Bildungsministerium im Auftrag gegebene Studie: „Schulische und unterrichtliche Determinanten von Schulerfolg und Schulabbruch an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen in Sachsen-Anhalt“ der Otto von Guericke Universität in ihrem Abschlussbericht zu dem Ergebnis, dass Schulsozialarbeit eine wesentliche Komponente zur Vermeidung von Schulabsentismus ist. Der Wunsch von Lehrer*innen ist es, endlich eine Entfristung der Stellen herbeizuführen und mehr Stellen für die Schulsozialarbeit zu schaffen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ich weiß noch sehr genau, wie wir in der letzten Wahlperiode um die Schulsozialarbeit hier im Landtag gerungen haben. Uns ist es gelungen, zwei wesentliche Konzepte hier im Hohen Haus zu verabschieden.

Es waren die Konzepte zur Multiprofessionalität an Schulen und Konzept zur Schulsozialarbeit. Beide Konzeptionen stützten sich dabei auf den Einsatz von Schulsozialarbeiter*innen. Das heißt, wenn wir uns ernst nehmen und es an die konzeptionelle Umsetzung geht, ist der Einsatz dieser Fachkräfte unabdingbar.

Nun könnten viele von Ihnen sagen, warum erzählt sie uns das Alles. Es ist doch klar, dass wir mit der Richtlinie zur Schulsozialarbeit und mit der Freigabe der VE in der letzten Woche im Finanzausschuss alles in die Wege geleitet haben. Also, alles in Ordnung.

Leider ist dem nicht ganz so. Aus der Diskussion im Bildungsausschuss zu unserem Selbstbefassungsantrag und zur Reaktion der kommunalen Spitzenverbände auf die Richtlinie, gibt es doch noch offene Fragen.

So monieren die Spitzenverbände, dass der Finanzierungsanteil welchen sie erbringen müssen, seitens des Landes noch nicht beziffert wurde. Eine weitere Unbekannte ist der Umgang mit den Kommunen, die sich in Haushaltskonsolidierung befinden und ihren Eigenanteil von 20% bei den Schulsozialarbeiter*innen und 40% bei den Netzwerkstellen nicht aufbringen können. Die Mitteldeutsche Zeitung schrieb am 12.12.2021 in der Quedlinburger Ausgabe unter der Überschrift: „Wichtig, aber bald zu teuer?“, welche Folgen es haben könnte, wenn Kommunen ihren Eigenanteil nicht erbringen können. Der Landrat des Harzkreises äußerte sich: „Dafür ist schlichtweg kein Geld da“ und dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Kommunen handelt. Andere Landkreise würde es ähnlich betreffen, so der Harzer Landrat.

Da derzeit die Ausschreibungen für das Programm: „Schulerfolg sichern“ anlaufen und Träger, die sich bewerben möchten, eine Genehmigung des Schulträgers benötigen, die ihnen bescheinigt, dass der Eigenanteil von ihnen übernommen wird, ist hier eine große Unsicherheit entstanden. Was machen Träger, die beispielsweise keine Bescheinigung erhalten? Dürfen sie sich trotzdem bewerben?

Sehr geehrte Damen und Herren,

alle diese kurz von mir skizzierten Unklarheiten haben uns veranlasst Ihnen heute diesen Antrag vorzulegen. Wir sind der Meinung, dass die Fortführung der Schulsozialarbeit nach dem bisherigen ESF-Programm „Schulerfolg sichern!“  in der neuen EU-Förderperiode in allen Landkreisen und kreisfreien Städten mindestens auf dem bisherigen Niveau sichergestellt werden muss. Der Umfang der Einsatzstellen muss sich wie bisher an der jeweiligen Anzahl der Schülerinnen und Schüler orientieren und darf nicht von der Finanzkraft der Kommunen abhängig sein. Landkreisen oder kreisfreien Städten, die keine ausgeglichenen Haushalte vorlegen können oder an Haushaltskonsolidierungskonzepte gebunden sind, sollen auf Antrag den kommunalen Anteil teilweise oder ganz erstattet bekommen. Das Land muss durch die Gewährung eines finanziellen Ausgleichs dafür Sorge tragen, dass der Umfang der Schulsozialarbeit nicht davon abhängt, ob es sich um finanzschwache oder finanzstarke Kommunen handelt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Schluss meiner Rede möchte ich noch einmal betonen, dass die Qualität der bisherigen Arbeit und die Verfügbarkeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten in der neuen Förderperiode gesichert werden muss, um erreichte Effekte nicht zu gefährden und infrage zu stellen. Deshalb muss gewährleistet sein, dass die etablierten Netzwerkstellen mit ihrem umfangreichen Erfahrungswissen auch beim Übergang in die kommunale Verantwortung fortbestehen und ihre

Netzwerkarbeit fortsetzen können.

Lassen wir es nicht zu, dass bei uns im Land weiße Flecken entstehen und die Fachkräfte der Schulsozialarbeit sich in anderen Bundesländern umorientieren.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!