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Monika Hohmann zu TOP 18: Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern in den Kindertageseinrichtungen

Die Finanzierung der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt ist eine recht komplexe Angelegenheit. Fünf Beteiligte bilden eine so genannte Finanzierungsgemeinschaft. Diese besteht aus dem Land, den Landkreisen und kreisfreien Städten, den Eltern, den Gemeinden und den freien Trägern.

Minister Herr Bischoff hat im Fachexpertengespräch am 17. Juni 2011 und in den so genannten Dialog-Kita-Veranstaltungen mehrfach sehr deutlich klargemacht, dass die Landesregierung schlichtweg nicht wisse, wie teuer ein Kita-Platz ist. Deshalb wird die Beauftragung der Martin-Luther-Universität mit der Erarbeitung einer entsprechenden Studie von meiner Fraktion grundsätzlich begrüßt. Wenn man der „Volksstimme“ vom 21. Juni 2011 glauben darf, scheint es der Studie gelungen zu sein, Personalkostenbestandteile gesondert zu ermitteln. Insbesondere die Gewinnung verlässlicher Daten über die Personalkosten pro Platz wird für die anstehenden Debatten zur Novellierung des Kinderförderungsgesetzes und für die Haushaltsverhandlungen sehr wichtig sein. Es ist in der Tat recht schwierig, sich über diesen Bereich einen Überblick verschaffen und zu belastbaren Aussagen zu kommen.

Zirka 50 % aller Kitas in Sachsen-Anhalt sind Einrichtungen in freier Trägerschaft mit eigenen haustariflichen Regelungen. Die Einkommenssituation der Erzieherinnen und Erzieher hängt im Übrigen sehr stark von der monatlichen Arbeitszeit ab. In der Kinderbetreuung haben wir eine Vollzeitbeschäftigungsquote von nur 13,9 %, das geht aus dem Länderreport der Bertelsmann-Stiftung hervor. Für den zukünftigen Fachkräftebedarf spielen sowohl Schwierigkeiten bei der Gewinnung geeigneter Fachkräfte als auch Abgänge aus Alters- oder aus sonstigen Gründen eine entscheidende Rolle.

Damit komme ich zum Antrag der Koalitionsfraktionen. Sie widmen sich mit Ihrem Antrag einem durchaus wichtigen Thema, jedoch ist der Antrag in sich etwas unlogisch geraten. Sie fordern eine Berichterstattung der Landesregierung zur Studie der Martin-Luther-Universität und betiteln Ihren Antrag mit: „Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern in den Kindertageseinrichtungen“. Unseres Wissens ist es nicht die Aufgabe der Studie gewesen, den zukünftigen Fachkräftebedarf festzustellen. Die Martin-Luther-Universität sollte vielmehr die durchschnittlichen Sach- und Personalkosten eines Kita-Platzes ermitteln, nicht aber Fachkräftebedarfe. Das ist ein Unterschied.

Wenn Sie auch über Fachkräftebedarfe im Ausschuss diskutieren wollen, dann sollten Sie das in Ihrem Antragstext auch so formulieren. Unter anderem deshalb haben wir einen detaillierten Änderungsantrag eingebracht, der diese Fokussierung leistet und Themen anspricht, die uns im Vorfeld der anstehenden Novellierung des Kinderförderungsgesetzes wichtig sind.

Insbesondere vor dem Hintergrund der letzten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 29. Juni 2011 müssen Sie sich die Frage gefallen lassen, ob Sie eventuell grundsätzlich etwas gegen Selbstbefassungsanträge haben, und zwar nicht nur gegen die meiner Fraktion, die Sie im Ausschuss abgelehnt haben, sondern auch gegen die Idee, dieses Thema selbst mittels eines Selbstbefassungsantrages in den Ausschuss einzubringen. Denn Ihr vorliegender Antrag auf eine Berichterstattung ist im Grunde ein klassischer Selbstbefassungsantrag, der von Ihnen ohne parlamentarischen Umweg direkt im Ausschuss hätten gestellt werden können. Aber vielleicht haben Sie es im Ausschuss einfach nur vergessen.

Des Weiteren haben Sie bestimmt in Erinnerung, dass ich die Landesregierung in der letzten Ausschusssitzung namens meiner Fraktion darum gebeten habe, dem Ausschuss die Studie der Martin-Luther-Universität zu übergeben. Diese Bitte ist dem Ministerium über das Ausschusssekretariat mittlerweile zugegangen, sodass ich davon ausgehe, dass wir diese Studie demnächst bekommen und sie im Ausschuss ohnehin thematisieren werden. Vom Verfahren her hätte es Ihres Antrags nicht bedurft. Ihr Antrag schadet nicht, er ist unter inhaltlichen Aspekten jedoch zu wenig differenziert. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.