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Mietendeckel – Bundestag in der Pflicht

Nach der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel betont Guido Henke, Sprecher für Mieten und Wohnen der Fraktion DIE LINKE:

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Unwirksamkeit des Berliner Mietendeckels muss unbedingt zu einem Gesetzgebungsverfahren im Bundestag führen, das eine solche Begrenzung der Miethöhen ermöglicht. Selbstverständlich ist die Situation in Sachsen-Anhalt weitestgehend nicht mit den Mietforderungen in Ballungszentren vergleichbar. Allerdings gibt es in den Großstädten unseres Bundeslandes eine besorgniserregende Entwicklung. Einkommensschwachen Mieter*innen droht die Verdrängung aus attraktiven Wohnlagen in weniger nachgefragte Gegenden.

Natürlich ist die durchschnittliche Nettokaltmiete in Sachsen-Anhalt von etwa 5 Euro pro Quadratmeter moderat. Dennoch können sich Geringverdiener*innen bei diesen Preisen nicht die besten Wohngegenden leisten. Die Fraktion DIE LINKE brachte im vergangenen Jahr einen Antrag im Landtag dazu ein (Drucksache 7/6259), mit dem langfristig gegengesteuert werden sollte. Dieser wurde von den Koalitionsfraktionen auf die lange Bank geschoben. Die Begründung der Koalitionäre war damals sehr kurz und sagte lediglich aus, dass im Durchschnitt doch alles gut sei. Die Fraktion DIE LINKE sieht das anders und bleibt dran.“

 

Magdeburg, 16. April 2021