Mehr Geld für die Kitas – Qualität in der Kinderbetreuung fördern
Zur Ankündigung der Landesregierung, dass der Geschwisterrabatt im Land auf der Kippe stehe, erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Nicole Anger:
„Die Landesregierung hat sich wider besseres Wissen verzockt. Sie hat in den letzten Jahren die Mittel des Bundes zweckentfremdet. Aus dem Kinderfördergesetz geht eindeutig hervor, dass sie sich die Aufgabe der Beitragsermäßigung selbst auferlegt haben. Damit ist das Land dafür auch verantwortlich. Die Bundesmittel sind seit Anfang an für die Qualitätsverbesserung vorgesehen gewesen. Und Qualität in Kita wird nur verbessert, wenn ausreichend und motiviertes Personal vorhanden ist. Deswegen fordern wir seit langen, die Bundesmittel in die Personalgewinnung und -bindung zu investieren.
Darüber hinaus muss es umgehend eine grundlegende Neuordnung des gesamten Finanzierungssystems der Kindertagesbetreuung geben. Die bisherige Finanzierungssystematik über die Kindpauschalen hat sich nicht bewährt. Die Gesamtkosten der Kinderbetreuung sind nicht bekannt und können in den Pauschalen auch nicht abgebildet werden. Die Gemeinden tragen ein unkalkulierbares finanzielles Risiko, in dessen Folge auch die Elternbeiträge steigen.
Wir fordern: Planung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zu konzentrieren. Damit liegt dann alles in einer Hand. Die finanzielle Beteiligung des Landes wird beibehalten. Diese wird aber als fester Anteil an den tatsächlichen Personalkosten des pädagogischen Personals ermittelt. Und damit künftig auch automatisch dynamisiert. Die Gemeinden müssen das gemeindliche Defizit aus der Gesamtfinanzierung für ihre Kindertagesstätten nicht mehr selbst tragen. Sie bleiben aber über die Kreisumlage an der Finanzierung der Kinderförderung beteiligt.
Die Umstellung des Finanzierungssystems ist eine entscheidende Voraussetzung, damit Umfang und Qualität der Kinderförderung nicht mehr von der finanziellen Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeinden und von den verschiedenen Trägern der Kindertagesstätten abhängen. Und wir in der Folge von wirklich gleichwertigen Lebensverhältnissen reden können.
In den 215 Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt variieren die Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung stark. Bei den Elternbeiträgen erleben wir in den Gemeinden einen massiven Wildwuchs. Es ist abhängig vom Wohnort, wie viel ich für den Kita- oder Hortplatz meines Kindes zahle. Es darf jedoch nicht länger von der Situation der Eltern abhängig sein, wie lange ein Kind in die Kita geht und ob es dort ein warmes Mittagessen bekommt.“
Magdeburg, 24. Juli 2024