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Kunstrasen: Betroffene Vereine und Kommunen nicht im Regen stehen lassen

Die Beschlüsse auf europäischer Ebene zum Verbot von Einwegplastik ab 2021 und von Gummigranulat ab 2022 betreffen wegen der in Kunstrasen verwendeten Materialien auch viele Sportstätten im Land. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende und sportpolitische Sprecher, Thomas Lippmann:

„Auch in Sachsen-Anhalt ist eine erhebliche Anzahl von Sportvereinen vom angekündigten Kunstrasen-Verbot betroffen. Die Plätze zu sanieren oder Alternativen zu beschaffen wird für viele Vereine und Kommunen mit erheblichen Kosten verbunden sein, die die meisten der kleinen Vereine nicht selbst stemmen können. Keinesfalls darf daraus eine Situation entstehen, in der die betroffenen Sportstätten, die oft aufwändig modernisiert wurden, nicht genutzt werden können.

Neben einer angemessenen Übergangsfrist kommt es darauf an, dass schnell ein Signal an die betroffenen Vereine und Kommunen gegeben wird, in welchem Umfang sie mit finanzieller Unterstützung rechnen können. Hier stehen Bund und Land in der Pflicht. In den anstehenden Verhandlungen des Doppelhaushaltes 2020/21 wird die LINKE dieses Thema einbringen und sich für eine entsprechende Haushaltsvorsoge einsetzen.

Mikroplastik stellt ein erhebliches Umweltrisiko dar. Sie gelangt in unsere Gewässer und damit in die Nahrungskette von Tieren und auch die des Menschen. Weitere Schritte der EU in Richtung einer Einschränkung oder eines Verbotes von Mikroplastik z.B. in Kosmetikprodukten sind aus Sicht der LINKEN notwendig.“

 
Magdeburg, 23. Juli 2019