Kulturraumgesetz für Erhalt bedeutsamer Kultureinrichtungen
Stefan Gebhardt: kulturpolitischer Sprecher
Im Rahmen der aktuellen Diskussion zur Landesentwicklung stellt sich neben anderen auch die Frage nach der kulturellen Daseinsvorsorge und deren künftiger Finanzierung.
Die finanzielle Ausstattung von überregional bedeutenden Kultureinrichtungen wie den Theatern und Orchestern stellt eine der größten Herausforderungen dar.
DIE LINKE schlägt in Anlehnung an das sächsische Modell die Einrichtung von Kulturräumen vor, die als kommunale Zweckverbände Träger für bedeutende kulturelle Einrichtungen werden. Diese können in Sachsen-Anhalt auf der Ebene der jetzigen Planungsregionen gebildet werden und würden die kommunale Finanzierung durch ein Umlagesystem sicherstellen.
Auch in diesem System sollte zudem eine besondere finanzielle Verantwortung der jeweiligen Standortgemeinden verankert werden, da diese auch im besonderen Maße von der jeweiligen kulturellen Einrichtung profitieren. Diese Trägerstruktur bietet sich nicht nur für die durch das Land mitfinanzierten Theater und Orchester, sondern auch für andere kulturelle Einrichtungen an, falls sie eine Landkreis überschreitende Bedeutung haben.
DIE LINKE beabsichtigt, noch in dieser Legislatur einen eigenständigen Entwurf für ein Kulturraumgesetz in den Landtag einzubringen.