Klage der Volksinitiative ist Folge unzulänglicher Arbeit von Landesregierung und Koalition
Wulf Gallert: Zur heute eingereichten Klage beim Landesverfassungsgericht "Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011"
„Die Klage der Volkinitiative hat ihren Hintergrund in der handwerklich fragwürdigen wie politisch nicht ausgegorenen Gesetzgebung von Landesregierung und Koalition. Schon insofern sind die Chancen der Kläger nicht gering, vor dem Landesverfassungsgericht Recht zu bekommen.
DIE LINKE hat sich von Beginn an dagegen gewandt, die Einheitsgemeinde in Sachsen-Anhalt mit der Brechstange einzuführen. Offener Koalitionszwist führte dann auch noch zu dem so genannten Kompromiss der Verbandesgemeinde, der nicht nur in Fachkreisen von allen Modellen als das untauglichste angesehen wird.
Für DIE LINKE stand und steht im Zentrum ihrer Arbeit, diese Konflikte im Landtag möglichst produktiv auszutragen.
Sollte die Volksinitiative mit ihrem Anliegen vor dem Landesverfassungsgericht erfolgreich sein, wäre dies nur eine weitere Ohrfeige für die unzulängliche Arbeit von Landesregierung und Koalition.“