Klage der FDP-Fraktiongegen die Landesregierung im Verfahren zur Gemeindegebietsreform gerechtfertigt
Gerald Grünert, Kommunalpolitischer Sprecher
Auf einer Pressekonferenz am 25.07.2008 stellte der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag die über 70-seitige Begründung des Organstreitverfahrens vor dem Landesverfassungsgericht vor. Zur Klage und der dargestellten Begründung erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE:
"Die von der FDP-Fraktion dargestellten Sachverhalte im Bezug auf das parlamentarischer Gesetzgebungsverfahren zur Gemeindegebietsreform und die massiven Verletzung der Oppositionsrechte rechtfertigen die Eröffnung des Organstreitverfahren.
Daher unterstützt unsere Fraktion diesen Schritt ausdrücklich. Ob und in wie weit dieses Verfahren die Nichtigkeit des Gesetzes zur Gemeindegebietsreform zur Folge hat, lässt sich derzeit nicht abschließend beurteilen.
Stellt das Landesverfassungsgericht die Nichtigkeit dieses Gesetzes auf Grund der Unterlassung der Information der Opposition, der fehlenden ausreichenden Begründung und Verletzung des Zwei-Lesungs-Prinzips fest, hätte dies jedoch langfristig Auswirkungen auf eine notwendige Gemeindegebietsreform. Diese wäre dann nicht mehr in dieser Legislatur umzusetzen."