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Kinderbetreuung bleibt Landesgesetz

Eva von Angern: Zur heutigen Vorstellung des Prüfberichts des Landesrechnungshofes

„In vielen Punkten kann den Feststellungen des Landesrechnungshofes gefolgt werden. In der Tat wurde das KiFöG 2003 von CDU, SPD und FDP mit der Hoffnung verabschiedet, den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren zu können.

Doch im Grunde entpuppt sich das Gesetz als bürokratisches Monster. Hauptursache dafür ist die Einführung des Halbtagsanspruches. Ein Wechsel von Halbtags- auf Ganztagsbetreuung - z.B. wenn die Eltern Arbeit finden oder eine Maßnahme der Arbeitsförderung bewilligt bekommen - ist mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden: Erneute Prüfung des Anspruches, Anpassen von Betreuungsvereinbarung und Elternbeitrag, Bereitstellen von Personal, Anpassen der gesamten Zahlungsströme etc.

Nicht nur bildungs- und sozialpolitisch, sondern auch in Richtung einer Entbürokratisierung: Am wirksamsten wäre die Einführung des Ganztagsanspruches für alle Kinder. DIE LINKE kämpft weiterhin für dieses Ziel.

Da ohnehin die Themen Kinderbetreuung und Chancengerechtigkeit die öffentliche Diskussion stark prägen, stehen die Chancen nicht schlecht, Verbesserungen durchzusetzen.

Eine sofortige Überführung der Landeszuweisung für die Kinderbetreuung in das FAG lehnt DIE LINKE ab.
Erst wenn das Landesgesetz den Ganztagsanspruch für alle Kinder wieder garantiert, moderne Standards für eine professionelle Arbeit in den Kitas sicherstellt und die damit verbundenen Kosten regelt, kann über eine Überführung der Finanzierung in das FAG diskutiert werden.“