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Kerstin Eisenreich zu TOP 23: Berichterstattungsverlangen Drs. 7/4909, 7/4910 und 7/4911 DIE LINKE – Straßenausbaubeiträge

Erst vor ein paar Tagen erreichten mich Zuschriften von Betroffenen unter anderem aus Wörlitz und Bad Lauchstädt, die mir eindringlich ihre prekäre Situation schilderten: Aufgrund des Straßenausbaus der Straßen an ihren Grundstücken werden 5-stellige Ausbaubeiträge fällig, durch sie an den Rand der Existenz bringen. In einem Fall droht auch das kleine Unternehmen in die Knie zu gehen. Darüber hinaus müssen notwendige Investitionen der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden oder sie müssen ihre Grundstücke gänzlich aufgeben. Grundstücke drohen zu verfallen. Auch wiederkehrende Beiträge oder Billigkeitsmaßnahmen konnten die Akzeptanz der Beiträge nicht erhöhen. Der Unmut im Land ist groß, Rechtsstreitigkeiten sind die Folge, Unterschriftensammlungen werden durchgeführt, Bürgerinitiativen haben sich gegründet.

Dabei haben die Diskussionen um längst überholte Straßenausbaubeiträge inzwischen die gesamte Bundesrepublik eingeholt. Doch während in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen die Straßenausbaubeiträge inzwischen abgeschafft wurden, ruht der See still in Sachsen-Anhalt.

Bereits auf der 49. Sitzung des Landtages am 25. Mai 2018 hat meine Fraktion zur Unterstützung des gemeindlichen Straßenbaus und Entlastung der Bürgerinnen und Bürger einen Antrag in der Drucksache 7/2863 gestellt, in dem wir einen Leitfaden für die Gestaltung und den Bau von Gemeindestraßen analog zum Beispiel Brandenburgs gefordert haben. Dieser wurde federführend in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen, aber da liegt er nun seit über einem halben Jahr.

Am 21. November 2018 hat die Fraktion DIE LINKE auf der 59. Sitzung des Landtages als nächsten Schritt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes in de Drucksache 7/3578) eingebracht. Mit diesem sollen die Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2019 abgeschafft und die Einnahmeausfälle für die Kommunen vom Land erstattet werden. Auch dieser Gesetzentwurf wurde federführend in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen und seit mehr als einem halben Jahr ward nichts mehr von ihm gehört.

Das gleiche Schicksal ereilte unseren Antrag „Straßenausbaubeiträge abschaffen, Beitragsmoratorium vorlegen“, den wir auf der 65. Sitzung des Landtages am 1. Februar 2019 in der Drucksache 7/3867 einbrachten. Mit diesem Antrag wollten wir den Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern im Land rechtliche Sicherheit geben. Denn inzwischen hatten sich bereits mehrere kommunale Vertretungen für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen, so in Stendal und Zerbst, und weitere sollten folgen, z.B. Osterburg, Havelberg, Tangermünde, Wernigerode. Inzwischen haben Haldensleben und Gardelegen Straßenausbaumaßnahmen auf Eis gelegt. Inzwischen kommt zum Beispiel Haldensleben in Bedrängnis: Ver- und Entsorgungsträger müssen an ihre Leitungen, um notwendige Instandsetzungen vorzunehmen. Gleichzeitig drohen aufgrund des Aussetzens von Straßenausbaumaßnahmen Rückforderungen von nicht verbrauchten Fördermitteln.

Zugleich wollten wir dem Landtag die Chance geben, unseren Gesetzentwurf endlich zu diskutieren, da sich zwischenzeitlich die meisten Fraktionen im Landtag zur Abschaffung bekannt hatten, nur die CDU nicht, die die Verhandlungen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge innerhalb der Regierungskoalition am 19. März abgebrochen hat. Die Begründungen, mit denen der Innenminister und auch Vertreter der CDU-Fraktion die Abschaffung ablehnen, sind völlig realitätsfern.

Nachweislich schwindet die Akzeptanz für die Beiträge. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Straßen, Rad- und Fußwege und weitere Anlagen, die von allen genutzt werden, nur von den Anliegern zu bezahlen sind. Nein, auch wir sagen, sie sind von der Allgemeinheit, also aus Steuermitteln zu bezahlen.

Ein wirtschaftlicher Vorteil durch den Ausbau der Straßen für die anliegenden Grundstücke ist ebenfalls nicht erkennbar. Denn dies berücksichtigt nicht, dass damit auch Nachteile verbunden sind, weil etwa durch die Verbesserung der Straßenqualität der Verkehr und damit Lärm- und Schadstoffbelastung für die Anlieger zunehmen.

Dann wurden die Kommunalwahlen vorgeschoben, man wolle eine solche Entscheidung erst danach treffen. Aber auch diese Wahlen sind nun schon wieder 4 Monate Geschichte. Was ist denn nun, Herr Minister? Die Menschen und die kommunalen Vertretungen und auch die Basis Ihrer Partei wollen endlich eine Antwort! Wo bleibt die denn? Keine Vorlage, keine Stellungnahme zu unseren Anträgen. Wie lange wollen Sie die Menschen im Land, die Kommunen, denen die Einnahmeausfälle vom Land angemessen erstattet werden sollen, und auch die Abgeordneten hier im Hohen Haus denn noch hinhalten?

Die Anträge finden im Land Unterstützung. Die Bürgerinnen und Bürger und auch die Kommunen brauchen Rechtssicherheit und Entlastung bei der Beitragserhebung sowie Frieden vor Ort. Deshalb müssen wir diesen Prozess zügig und erfolgreich abzuschließen. Dazu bedarf es aber einer Diskussion in den Ausschüssen. Vor allem das Wie des Ausgleichs für entstehende Einnahmeausfälle ist noch ungeklärt, auch wenn wir einen Vorschlag unterbreitet haben. Aber die Botschaft für die Menschen und Städte und Gemeinden im Land muss endlich deutlich werden. Lassen Sie, Herr Minister, diese jetzt nicht hängen! Sie sollten endlich die Zeichen der Zeit erkennen und ein schnelles Ende dieser Abgabe nicht länger blockieren.