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Kerstin Eisenreich zu TOP 2

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Februar dieses Jahres sind für Deutschland und Sachsen-Anhalt die bis 2032 zu erreichenden Flächenziele für die Erzeugung von Energie aus Windkraft verbindlich. 2,2 Prozent der Landesfläche Sachsen-Anhalts sind Verpflichtung. Diese Verbindlichkeit gilt auch für einzelne Parteien der Koalition, die sich bisher mehr ihren Parteibüchern verpflichtet sahen. Denn wenn wir Ansiedlungen wie Intel ernst meinen, brauchen wir diese Zusage sowie Planungssicherheit für den Ausbau erneuerbarer Energien.

Das Ausweisen und damit Vorhalten der Flächen für den Ausbau der Windenergie sind aber nur eine Seite der Medaille. Beim eigentlichen Zubau haben wir in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren keine großen Sprünge gemacht. Das ist sowohl in Anbetracht der sich zuspitzenden Klimakrise, der Energiekrise und erheblichen Bedarfe erneuerbarer Energien zur Versorgungssicherheit ein Rückstand, der nicht so leicht aufzuholen ist und dazu geführt hat, dass Arbeitsplätze bei Herstellern von Windkraftanlagen wie Enercon abgebaut und ganze Unternehmensteile verlagert wurden.

Die Ansiedlungsabsichten von internationalen und nationalen Industrieunternehmen, die, wie das Beispiel Intel zeigt, komplett auf erneuerbare Energie setzen, belegen auch, dass erneuerbare Energien ein wichtiger Standortvorteil sind, den wir nicht verspielen dürfen.

Doch auch beim Ausbau kommen Klagen von allen Seiten: Da sind jene, die Windkraftanlagen errichten wollen und von einem bürokratischen Antragswust erschlagen werden. Mehr als ein Dutzend Aktenordner mit Antragsunterlagen sind da einzureichen und fehlt auch nur ein Formblatt, liegt das Genehmigungsverfahren erst einmal auf Eis.

Vom Antragswust erschlagen werden aber auch die Genehmigungsbehörden, die sich, wie im vorliegenden Antrag benannt, mit allen möglichen Antragsverfahren auseinandersetzen müssen. Hinzu kommen bei gleicher Rechtsgrundlage unterschiedliche Behördenentscheidungen vor Ort, wie zu den Überlappungen der Abstandsflächen ausgeführt. Ja, eine Beschleunigung des Ausbaus funktioniert nur, wenn die Genehmigungsverfahren effizient, weniger bürokratisch und vor allem digital durchgeführt werden. Insofern unterstützen wir die Forderungen des Antrages und sehen vor allem in einer Servicestelle Wind eine richtige Option, auch zur Entlastung der Landkreise, zur Vereinheitlichung und Optimierung der Genehmigungsverfahren.

Trotzdem dürfen wir bei aller Beschleunigung nicht vergessen, dass die Frage der Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin wesentlich für den Erfolg der Energiewende sein wird, sei es mehr Bürgerbeteiligung und genossenschaftliche Organisation, oder der unmittelbare Nutzen durch günstige Strompreise bzw. eine verbindliche Abgabe an die Kommunen, statt der bisherigen freiwilligen 2-Cent-Regel. Das darf bei aller Beschleunigung nicht über Bord geworfen werden und bedarf auch hier in Sachsen-Anhalt weiterer Anstrengungen, damit eben nicht nur externe Investoren hier Schlange stehen. Wir dürfen die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen!

Die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren darf aus unserer Sicht auch nicht dazu führen, dass Umweltrecht außer Kraft gesetzt wird. Wir halten die Umweltverträglichkeitsprüfung weiterhin für unentbehrlich. Auch in diesem Bereich wird sich allerdings die Personalsituation weiter zuspitzen und Lösungen sind hier noch nicht in Sicht.

Mit Ihrem Punkt drei verweisen Sie auf die Gefahren von Monopolstrukturen bei der Energieerzeugung, ein Problem, das wir als Linke seit jeher kritisieren. Ich habe jedoch so meine Zweifel, ob sich dieses Problem durch die Nichtanrechnung von Tagebauflächen für die Erzeugung von Erneuerbaren Energien auf das Landesflächenziel tatsächlich vermeiden lässt. Im Übrigen ergeben sich für die Tagebauflächen aus den Verträgen zum Abbau auch Verpflichtungen für die Betreiber, u.a. zur Rekultivierung. Da müssen wir uns doch auch fragen, in wessen Verantwortung und in welcher Nachnutzung wir eigentlich die Flächen sehen wollen? Das geben wir zu bedenken, können Ihrem Antrag im Grundsatz aber zustimmen.