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Kerstin Eisenreich zu TOP 13: Drittes Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin,

Bereits im ersten Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Landejagdgesetzes war vermerkt, dass diese Änderung nicht zwingend erforderlich wäre. Die umfangreiche öffentliche Anhörung ergab jedoch, dass auch in der Jägerschaft der Bedarf nach Änderungen gesehen werde. Wenn man sich allerdings den nunmehr hier zur zweiten Beratung vorliegenden Entwurf anschaut, so sind substanzielle Änderungen minimal. Trotz einer in der Anhörung befürworteten Regelung zur sogenannten Überjagung und damit unter anderem Schaffung von mehr Rechtssicherheit ist eine solche Regelung nicht aufgenommen worden. Auch zur Verwendung bleifreier Munition fehlt eine Regelung, die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Verzehr des Lebensmittels Wildbret schützt und auch das Image der Jägerinnen und Jäger verbessern könnte.

Und so erfreulich es ist, dass eine mehr als einhundert Jahre alte Regelung zur Wildschadensregulierung aufgenommen wurde, die auch Landwirtinnen und Landwirte in der Verantwortung sieht, entsprechende Vorkehrungen durch Bejagungsschneisen zu treffen. So problematisch ist jedoch deren zeitliche Befristung für drei Jahre! Was soll denn nach diesen drei Jahren passieren? Wie geht es dann weiter? Die Antwort darauf bleibt der Gesetzentwurf schuldig.

Insgesamt sieht unsere Fraktion den vorliegenden Entwurf als eher mutlos und eine Verordnung hätte die nun vorliegenden Änderungen auch aufgenommen. Darüber hinaus wäre es unserer Auffassung nach durchaus sinnvoll gewesen, die in Arbeit befindlichen bundesgesetzlichen Änderungen abzuwarten und auf deren Grundlage mehr Substanz in den Gesetzentwurf zu bringen.

Wir werden uns daher enthalten.