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Kerstin Eisenreich zu TOP 10: Große Anfrage „Soziales und ökologisch nachhaltiges Handeln der Landesregierung“

Anrede

Mit 40.000 Beschäftigten ist die unmittelbare Landesverwaltung nicht nur einer der größten Arbeitgeber des Landes sondern auch Beschaffer und Auftraggeber für zahlreiche Produkte und Dienstleistungen. Zahlreiche Normen und Vorschriften regeln diese Prozesse, so die verschiedenen Vergabevorschriften, die international anerkannte Kriterien und Vorschriften soziale, umweltbezogene und innovative Kriterien im Vergabeverfahren enthalten. Wie dies in der Landesverwaltung berücksichtigt und umgesetzt wird, wollte die Fraktion DIE LINKE mit ihrer Großen Anfrage „Soziales und ökologisch nachhaltiges Handeln der Landesregierung“ erfragen.

Leider, und das muss ich hier voranstellen, sind die Antworten auf viele Fragen sehr unbefriedigend.

Zur Klimaneutralität unterstreicht die Landesregierung ihren Willen, diese anzustreben. Das ist löblich und der Verweis auf das Klima- und Energiekonzept durchaus angebracht. Aber: Bereits in Frage 1 gesteht die Landesregierung, dass sie gar keine Daten über die Klimabilanz erhebt. Das, meine Damen und Herren, passt schon einmal nicht zusammen, abgesehen davon, dass auch das Klima- und Energiekonzept durchaus sehr kritisch zu diskutieren wäre, hier jedoch nicht im Mittelpunkt steht.

Auf die Frage zur Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte bei Vergabe- und Beschaffungsverfahren in der Landesverwaltung verweist die Landesregierung sehr wohl auf die Kriterien wie Einhaltung der ILO-Arbeitsnormen, jedoch ergeben sich folgende Probleme:

  1. soziale, umweltbezogene und innovative Kriterien im Vergabeverfahren nach § 4 des Landesvergabegesetzes für Liefer- und Dienstleistungsverträge gelten erst ab 25.000 € netto und die Unterschwellenvergabeverordnung ist bisher noch nicht in Kraft. Das muss sich schnellstens ändern.
  2. Nachweise und Eigenerklärungen zur Einhaltung von Kriterien wie ILO-Arbeitsnormen und Tarifbindungen usw. werden durch die Bieter im Verfahren erbracht. Nach Aussagen der Landesregierung werden diese im Verfahren überprüft. Nicht ganz klar bleibt, ob die Richtigkeit der Nachweise und Erklärungen umfassend geprüft werden.

Letzteres ist in sogenannten Risikobereichen wie IT, Textil und Lebensmittel besonders interessant. Da lohnt sich der Blick über den Tellerrand. So wird in Bremen nicht nur die Eigenerklärung über die Einhaltung der ILO-Arbeitsnormen gefordert, sondern der Bieter muss auch darlegen, durch welche Maßnahmen er das sicherstellt.

Dagegen bleibt die Landesregierung die Antwort schuldig auf die Frage nach konkreten Schritten, die sie unternimmt, um wie im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte gefordert, zu überprüfen, inwiefern verbindliche Mindestanforderungen im Bereich Menschenrechte im Vergaberecht festgeschrieben werden können. Sie verweist auf die Antwort zu Frage 31. Dort erfragten wir, inwieweit soziale, ökologische und menschenrechtliche Kriterien gefordert und kontrolliert werden und welche Nachweise von den Bietern erbracht werden müssen. Doch die Forderungen des Nationalen Aktionsplanes gehen deutlich über die geforderten Eigenerklärungen zur Einhaltung der ILO-Arbeitsnormen hinaus. Dazu gehören zum Beispiel Beschwerdemechanismen. Wenn diese greifen sollen, müssen auch Lieferketten offengelegt werden. Doch dazu findet sich nichts.

Wie hält es denn die Landesregierung mit der Zusammenarbeit auf unterschiedlichen Ebenen Bund, Land und Kommunen? Sie hat keine Informationen! Dabei wäre insbesondere eine Mitarbeit in der „Allianz für nachhaltige Beschaffung“ auf der Bundesebene von Vorteil.

In diesem Sinne ist auch Antwort zu Gründen der fehlenden Informationen, Beispiele, Handlungsempfehlungen und Leitfäden auf der Website der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung zu interpretieren: Ganze zwei rechtliche Grundlagen sind da zu finden, geschweige denn weiß sie, ob sie mit dieser Kompetenzstelle zusammengearbeitet hat. Wissen Sie denn nicht, wessen Dienste und Beratung Sie in Anspruch nehmen?

Meine Damen und Herren, Landesverwaltung heißt auch, dass sehr viel Papier beschrieben wird: 685,6 Tonnen Papier sind trotz fortschreitender Nutzung elektronischer Hilfsmittel immer noch eine ganze Menge und hier drastisch zu reduzieren muss eine wichtige Aufgabe sein. Nachhaltigkeit setzt aber eben auch bei der Art der genutzten Materialien an. Doch die Antwort, dass 70 bis 100 % des verwendeten Papiers recycelt seien, die Landesregierung es aber eigentlich nicht weiß, weil es dazu keine Statistiken gibt, befriedigt nicht. Ja, 100 Prozent klingt ja gut, 70 eher weniger – da gewinnt man den Eindruck ein gutes Bild abgeben zu wollen, das allerdings nicht untermauert werden kann.

Für andere Büromaterialien dagegen, wie Toner für Drucker und Kopierer fehlen die Angaben zu Recyclingprodukten. Und die eigenen Erfahrungen lehrt, da wird eher auf Originalmaterial zurückgegriffen. Sicher hat dies auch reelle Ursachen, weil Anbieter auf der Verwendung von Originalprodukten bestehen. Da wäre jedoch das Vergabeverfahren dahingehend zu überprüfen, dass Anbieter zu berücksichtigen sind, die genau solche nachhaltigen Aspekte der Produktnutzung anbieten.

Mehr als spannend war die Antwort auf die Frage hinsichtlich des Projektes zum Einsatz der elektronischen Akte und zur Einführung der elektronischen Verwaltungsarbeit - im Bereich der allgemeinen Schriftgutverwaltung - in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt. Ja, verständlich, dass dieses Projekt Zeit braucht. Nun ja, der Rollout für die erste Phase zum 31.10.2020, und der dritten dann zum Ende 2021 ist dann doch noch sehr lange hin und bis dahin bleibt der Papierverbrauch weiter hoch. Und auch die realistische Erwartung der Papiereinsparung bleibt eher vage und mit 0,3 % sehr gering. Das hat mit der angestrebten Verwaltungsmodernisierung wenig zu tun.

Noch weniger nachvollziehbar ist die Aussage, dass aus Gründen der Akzeptanz unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Ausdrucken weiter möglich sein soll.

Wir sind der Meinung, die Akzeptanz für eine Verwaltungsmodernisierung hin zur elektronischen Verwaltungsarbeit ist eben viel mehr als nur die Umstellung von Papier zur elektronischen Datei. Die Frage ist doch, wie sind diese Dateien für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lesbar und bearbeitbar. Haben sie immer und überall Zugriff darauf? Wie sind denn die Texte formal gestaltet? Und ist dies alles überhaupt barrierefrei? Und vieles mehr. So lange grundsätzlich hier keine Änderungen stattfinden, wird es auch mit der Akzeptanz und eben auch der Nachhaltigkeit nichts.

Anrede

83.500 Kilogramm Lebensmittelabfälle pro Jahr in den Kantinen sind sehr nein besser zu viel, selbst wenn wir die Anzahl der Essen und Kantinen berücksichtigen. Hier ist dringender Handlungsbedarf angesagt. Das muss deutlich reduziert werden und es muss die Möglichkeit zur Weitergabe von Lebensmitteln geschaffen werden. Hier wird darauf verwiesen, dass es sich ja in den meisten Fällen um Kantinenpächter handelt und damit diese verantwortlich sind. Das ignoriert die Verantwortung der Landesverwaltung, die ja Auftraggeber ist. Sie legt die Kriterien für die Verpachtung fest und dazu gehört eben auch ein möglichst geringer Umfang von Lebensmittelabfällen. Im Übrigen hat das Umweltbundesamt einen Leitfaden zur Minimierung von Abfällen bei Caterern erarbeitet. Dieser sollte dringend angewendet werden.

Darüber hinaus gilt dies auch für die Berücksichtigung von Tierwohl, Arbeitsbedingungen, weiteren ökologischen Aspekten und Regionalität. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wenn hier – aber auch bei den Antworten in anderen Bereichen – argumentiert wird, dass die Landesverwaltung und auch die Kantinenpächter wirtschaftlichen und sparsamen bzw. betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten unterworfen sind. Das suggeriert, dass ökologische dem entgegenstehen. Das ist jedoch nicht richtig, weil die gesamten Lebens- und Produktzykluskosten gerade aus nachhaltiger Perspektive entscheidend sind.

Nicht ganz korrekt ist die Antwort, dass zubereitete und unverpackte Lebensmittel nicht weitergegeben werden dürfen. Dies gilt nur für Lebensmittel, die die Küche schon einmal verlassen haben und gekühlt werden müssen. Auch dafür finden sich Beispiele. So erhalten die Berliner Tafeln verarbeitete und unverpackte Waren aus Kantinen die bis zum nächsten Morgen auszugeben sind.

Sehr aufschlussreich ist der Bereich Mobilität und hier möchte ich im Speziellen auf das Jobticket eingehen. Nur 1,76 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung nutzen ein Jobticket, das sind bei 40.000 Beschäftigten gerade einmal etwas über 700. Da bleibt uns die Landesregierung die Ursachen dafür schuldig und genau die sollten dringend erforscht werden.

Dass für Elektrofahrzeuge in der Landesverwaltung die notwendige Infrastruktur fehlt, ist ja nicht besonders neu. Allerdings wäre die Suche nach Mobilitätsalternativen und -angeboten hier wichtiger, als eine reine Umrüstung der kompletten Fahrzeugflotte. Da wirft die Nichtbeantwortung der Frage nach einer möglichen Beschaffung von Diensträdern mit und ohne elektrische Unterstützung ein bezeichnendes Licht auf die Landesregierung.

Auch die Themen Müll, Weiterbildung zu Themen der Nachhaltigkeit bei der Vergabe, Aufklärung, Motivation für das eigenen Handeln werden nur sehr lapidar oder gar nicht beantwortet. In vielen Fällen auch nicht nachvollziehbar, was da genau passiert ist.

Die Landesregierung hat sich in den Entwicklungspolitischen Leitlinien dazu bekannt, beim Thema nachhaltiges Wirtschaften mit gutem Beispiel voranzugehen. Die Antworten zeigen, diesem Ziel wird die Landesregierung nicht gerecht.

Sie zeigt sich zufrieden mit dem Status Quo, wenn bei der Einhaltung der ILO-Normen lediglich auf das Gesetz verwiesen wird, jedoch keine strengeren Vorgaben in Aussicht gestellt werden. Höchst bedauerlich ist es daher auch, dass Fragen nach Plänen, wie die Beschaffung nachhaltiger gestaltet werden kann, systematisch nicht beantwortet wurden. Auch die Nachvollziehbarkeit von Angaben ist häufig schwierig, weil unterschiedliche Maßeinheiten verwendet werden zum Beispiel Portion und Kilogramm. Was für die Bearbeitung der Anfrage schon schwierig ist, ist doch damit für die Umsetzung fast unmöglich. Teilweise wurden Zahlen geliefert, nach denen nicht gefragt wurde, z.B. bei der Weiterbildung. Andere Zahlen kommen dagegen einem Offenbarungseid gleich, wie die Quote der Jobticketnutzung.

Bleibt zu hoffen, dass mit der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes mit Stand vom Dezember 2018 und deren Umsetzung dieses Thema endlich und unverzüglich angepackt und die Landesverwaltung ihrer Vorbildrolle gerecht wird.

Meine Damen und Herren, wir sind nicht zufrieden mit den Antworten, zum Teil auch weil wir keine Antworten auf unsere Fragen bekommen haben. Wir werden mit einer weiteren Großen Anfrage das soziale, ökologische und nachhaltige Handeln der Landesregierung und ihren Landesverwaltungen auch in 2020 begleiten.