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Kersten Eisenreich zu TOP 5: 8: Bodenspekulation eindämmen - Anteilskäufe (Share Deals) an Unternehmen mit landwirtschaftlichen Flächen regulieren

Sehr geehrte Damen und Herren,

manch einer oder eine mag in Anbetracht des vorliegenden Antrages meinen schon wieder. Aber die traurige Realität ist, dass das Thema Bodenspekulationen weiterhin top aktuell und akut ist. Denn leider ist es auch in der vergangenen Legislatur nicht gelungen, hier den Druck aus dem Kessel zu nehmen und eine gesetzliche Regelung zu verabschieden. Doch der Gesetzentwurf der vormaligen Landesregierung kam so spät in der Legislatur, dass er am Ende doch nicht mehr verabschiedet wurde. Das ist besonders bitter, weil meine Fraktion in der letzten Legislatur zumindest für die direkten Bodenkäufe einen Weg aufgezeigt hatte, wie ohne gesetzliche Neureglung durchaus der Bodenmarkt besser zu regulieren und transparenter zu gestalten wäre und damit Spekulationen vorgebeugt werden könnte. Und genau dies war der Bereich im Gesetzentwurf, der am heißesten diskutiert wurde. Mitunter musste man sich dabei die Augen reiben, weil manche, von denen immer wieder sehr lautstark die Forderungen nach Regelungen zu hören waren, dann wiederum vehement gegen die Vorschläge auftraten – frei nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.

Dann sind da jedoch noch die sogenannten Share Deals, also die Anteilskäufe, die immer noch auf dem bisherigen gesetzlichen Stand verharren, intransparent sind und dafür sorgen, dass zahlungskräftige Investoren fast unbehelligt über beherrschenden Einfluss in Agrargesellschaften und damit mittelbar über den Boden verfügen, abgesehen davon, dass über diesen Weg auch die Grunderwerbsteuer umgangen wird, wenn weniger als 95 Prozent der Anteile erworben werden. Hier kommt es bisher einer massiven Konzentration von Boden, die weitestgehend unreguliert und lukrativ ist, aber erheblichen Einfluss auf das Wirtschaften in den Agrarunternehmen und die Strukturen im ländlichen Raum hat. Insofern ist dieser Anlauf der antragstellenden Fraktion sinnvoll und wir unterstützen ihn. Allerdings bin ich trotz der richtigen Feststellungen im Koalitionsvertrag zur Bedeutung des Bodens für die Landwirtschaft und die Notwendigkeit, Transparenz zu schaffen und Spekulationen entgegenzuwirken, angesichts der sehr schmallippigen Ankündigung der eher skeptisch, ob dies auch gelingen wird. Denn dort heißt es wörtlich – ich zitiere-: „In der 8. Legislaturperiode wird die Diskussion über ein Agrarstrukturgesetz des Landes erneut aufgenommen und zum Ende geführt.“ Das lässt sehr viel Raum für Interpretationen!

Nur - in der Zwischenzeit nehmen Konkurrenzen um den landwirtschaftlichen Boden weiter zu und lassen die Preise weiter steigen. Gleichzeitig steigen parallel die Kosten für Landwirtinnen und Landwirte. Denn auch sie müssen für Brennstoffe und Betriebsmittel tiefer in die Tasche greifen, während z.B. die Erzeugerpreise für Milch kaum gestiegen sind und nicht einmal die inflationären Preissteigerungen decken. Hinzu kommt, dass durch die Afrikanische Schweinepest Schweinehalter*innen Absatzmärkte weggebrochen sind.

Wer also den Boden als existenzielle Basis und Hauptproduktionsmittel für Landwirt*innen sichern und den Boden und seine Fruchtbarkeit erhalten will sowie sich für regionale Entwicklung, Wertschöpfung und Daseinsvorsorge im ländlichen Raum einsetzt, der muss endlich handeln. Der Boden als wichtigstes Produktionsmittel in der Landwirtschaft muss für jene, die ihn bewirtschaften verfügbar und finanzierbar sein. Der Boden ist im Dorf bzw. in der ländlichen Struktur zu erhalten. Er gehört nicht in die Hände von Spekulanten!