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Katja Bahlmann zu TOP 24: Umfang der Steuerpflicht für Seniorinnen und Senioren im Rentenbescheid einfügen

In einigen Monaten ist es wieder soweit, die Rentnerinnen und Rentner bekommen wieder mehr Geld. In Sachsen-Anhalt sind das ganze 3,91 Prozent. Toll, mag man im ersten Moment denken, doch ganz so toll beim zweiten Blick auf die Rentenerhöhung finden es dann viele Rentnerinnen und Rentner doch nicht mehr, denn genau diese bevorstehende Rentenerhöhung ab Juli führt bei ihnen dazu sich unsicher zu fühlen und sich zu fragen, falle ich denn damit nun in die Steuerpflicht, beziehungsweise muss ich nun eine Steuererklärung abgeben oder eben nicht - einige Zehntausend Rentnerinnen und Rentner werden mit Sicherheit damit erstmalig im Rahmen der Steuererklärung abgabepflichtig werden. Im Jahr 2018 waren es nach der Rentenanpassung im Juli immerhin 50.000 weitere Rentnerinnen und Rentner in ganz Deutschland, die steuerpflichtig bzw. der Abgabepflicht einer Steuererklärung unterlagen und in diesem Jahr wird es erneut so sein.

Der Umstand der Abgabepflicht einer Steuererklärung bzw. der Steuerpflichtigkeit ist für uns alle, die im Arbeitsprozess stehen und den Umgang mit der Behörde Finanzamt gewohnt sind, dem Grunde nach nicht erschreckend. Für tausende Seniorinnen und Senioren in Sachsen-Anhalt ist dies aber ein Grund starker Verunsicherung. Sie stellen sich dann mit Recht der Frage, muss ich nun eine Steuererklärung abgeben? Und, wenn ich keine abgebe, verstoße ich gegen Recht und Gesetz? Muss ich dann eventuell nach Jahren eine hohe Summe von meiner Rente an Steuern inkl. Zinsen und Versäumniszuschlägen nachzahlen? Bin ich ein Steuerhinterzieher? Wer kann mir helfen, und mir Auskunft geben, ob ich erklärungs- bzw. steuerpflichtig bin oder eben doch noch nicht? Genau diese Fragen beschäftigten Herrn Hildebrandt aus meinem Wahlkreis und genau mit diesem Anliegen kam er letzte Woche Freitag in meine Bürgersprechstunde in Naumburg und er war in den letzten Monaten nicht der einzige, der sich diese Fragen stellte, dass können Sie mir glauben. Sicherlich, könnte man entgegnen, es gibt in Sachsen-Anhalt entsprechende Beratungsangebote der Lohnssteuerhilfevereine und Steuerberater, aber die kosten eben auch Geld. Und die Finanzämter beraten sicher in ihren Sprechstunden auch, aber die Hemmschwelle bei Rentnern das Finanzamt zu befragen, ist eben auch sehr hoch – das war das Argument von Herrn Hildebrand.

Mir begegnen immer wieder Rentnerinnen und Rentner bei denen genau diese Unsicherheit und die Angst eines Versäumnisses sehr groß ist. Denn gerade diese Bevölkerungsgruppe kommt sehr ungern mit dem Gesetzgeber in Konflikt. Bereits im August letzten Jahres hat die Sendung MDR um 4 - zur Besten Sendezeit für Rentnerinnen und Rentner ausgestrahlt - mit einem Finanzexperten unser heutiges Thema aufgegriffen, weil es eben viele Menschen bewegt. Und weil es so viele Menschen bewegt, hat die Fraktion DIE LINKE es jetzt aufs politische Tableau gehoben. Und Politik ist von Menschen für Menschen gemacht und genau diese Stelle, wo Änderung herbeigeführt werden kann und das wollen wir tun.

Unser Antrag der Fraktion DIE LINKE - Umfang der Steuerpflicht für Seniorinnen und Senioren im Rentenbescheid einfügen – könnte bei Zustimmung all die Unsicherheiten für einen großen Teil der Rentnerinnen und Rentner stark abmildern und ein Angebot an die Rentnerinnen und Rentner sein unkompliziert eine erste Auskunft über Abgabe- bzw. Steuerpflicht zu erhalten und eben genau die Sicherheit geben, wie mit dem aktuellen Rentenbescheid zu verfahren ist, die sich die Menschen wünschen.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat mit einem Modellversuch genau dieses Verfahren schon erfolgreich praktiziert. Und der MDR-Finanzexperte bewertete diesen Modellversuch in der Sendung vom 7. August letzten Jahres als sehr praktikabel und eben Sicherheit schaffend. Das sogenannte Amtsveranlagungsverfahren aus Mecklenburg-Vorpommern umfasst jedoch noch etwas mehr als nur den bloßen Umstand der Benennung der Steuerpflicht im Rentenbescheid und genau dieses würden sich viele Menschen in unserem Land und ich mir für die Rentnerinnen und Rentner in Sachsen-Anhalt wünschen. Ein erster Schritt dahin ist unser Antrag.

Mit dem klaren Ja zu unserem Antrag stellt der Landtag heute fest, dass bei vielen Rentnerinnen und Rentnern große Unsicherheit hinsichtlich der Besteuerung ihrer Renten herrscht und, dass das Erstellen einer Einkommenssteuererklärung für viele Seniorinnen und Senioren oftmals eine hohe Hürde darstellt.

Und genau das wollen wir ändern!

In dem wir heute beschließen, die Landesregierung aufzufordern, Aufklärung und Unterstützung zu leisten und Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass bereits mit der Ausfertigung des Rentenbescheides auf den Umfang der Steuerpflicht für Rentnerinnen und Rentner hingewiesen wird.

Der einfache Hinweis im Rentenbescheid, ob bei alleinigem Bezug dieser Rente eine Steuer zu zahlen ist beziehungsweise eine Steuererklärung fällig wäre, würde vielen Seniorinnen und Senioren bereits helfen, mit dieser Unsicherheit souveräner umzugehen, so bestätigte mir dies auch Herr Hildebrand aus meinem Wahlkreis.

Daher werbe ich ganz klar um Zustimmung zu unserem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!