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Jede vierte Grundschule durch neues Schulgesetz in ihrer Existenz bedroht!

Nach der von Bildungsministerin Eva Feußner Mitte Juni auf den Weg gebrachten 18. Schulgesetznovelle würde künftig jede vierte Grundschule außerhalb der drei Oberzentren Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau in ihrer Existenz bedroht sein. In einem neuen § 13a zur Klassenbildung soll die bisherige Anforderung aus der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung (Sepl-VO 2022) von mindestens 15 Schülerinnen und Schülern (SuS) für die Bildung einer 1. Klasse durch eine gesetzliche Regelung ersetzt werden, wonach künftig dafür mindestens 25 SuS erforderlich sein sollen. Dadurch würde die Mindestgröße der Grundschulen von bisher 60 SuS (4 x 15) auf dann 100 SuS (4 x 25) heraufgesetzt. Eine solche Forderung hätten im zurückliegenden Schuljahr 95 der 359 Grundschulen in den 11 Landkreisen (Verteilung siehe Anlage) nicht erfüllt. Als Begründung für die neuen Regelungen gibt das Ministerium „die extrem schwierige Lehrkräfteversorgung“ an, die auch in den folgenden Jahren zu erwarten sei. Zu diesem tiefen Einschnitt in das Grundschulnetz des Landes erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Thomas Lippmann:

„Diese panische Reaktion der Bildungsministerin auf den Lehrkräftemangel muss unter allen Umständen verhindert werden. Das Ministerium will sich hier völlig freie Hand verschaffen, um mit einer unkontrollierten Konzentration der Schülerinnen und Schüler in immer weniger Schulen den Bedarf zu senken, statt mit mehr Anstrengungen für eine bessere Personalausstattung der Schulen zu sorgen.

Sachsen-Anhalt ist schon heute nach Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg das Land mit dem dünnsten Grundschulnetz und den längsten Fahrwegen. Vor diesem Hintergrund verbietet sich jede weitere Schließung einer Grundschule. Die Erfahrungen der letzten 20 Jahre zeigen, dass dann immer mehr Privatschulen in die aufgerissenen Lücken springen werden und so das öffentliche Schulwesen weiter destabilisiert wird.

Mit Blick auf die zu erwartende Entspannung der Personalsituation gerade in den Grundschulen ist es in höchstem Maße verantwortungslos, jetzt noch eine neue Schließungswelle von Grundschulen zu organisieren. Durch mehr Absolventen aus der Lehramtsausbildung an der MLU und eine sinkende Zahl von Einschulungen wird sich in den kommenden Jahren die Schere in der Lehrkräfteversorgung schrittweise schließen.

Eine geschlossene Schule bleibt aber geschlossen und wird nicht wieder eröffnet. Was bleibt ist der Verlust an Lebensqualität in den Regionen des Landes. Was bleibt, sind die Belastungen für die Kinder, die noch mehr Lebenszeit im Schulbus verbringen werden. Eine solche Regelung, die nur Verlierer produzieren wird, dürfen Landesregierung und Koalitionsfraktionen nicht tatenlos passieren lassen. Dieser neue § 13a muss wieder verschwinden.“

Magdeburg, 26. Juli 2024

 

Anlage:

Grundschulen in den Landkreisen unter 100 SuS im SJ 2023/24

(könnten nach § 13a Abs. 1 der 18. Schulgesetznovelle ihre Bestandsfähigkeit verlieren)

           

Landkreis

< 100 SuS

GS gesamt

Anteil gefährdet

   

SAW

8

22

36,4%

   

ABI

8

31

25,8%

   

11

42

26,2%

   

BLK

8

40

20,0%

   

HZ

6

43

14,0%

   

JL

7

19

36,8%

   

MSH

13

31

41,9%

   

SK

9

42

21,4%

   

SLK

7

39

17,9%

   

SDL

4

21

19,0%

   

WB

14

29

48,3%

   

gesamt

95

359

26,5%