Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Henriette Quade zu TOP 18: Keine Förderung von politischen Initiativen ohne Bekenntnis zu Landesverfassung und Grundgesetz

Anrede,

zu den Dauerbrennern der AfD-Fraktion gehört, eine unglaubliche Bedrohung durch Linksextremismus zu behaupten, der dann auch noch angeblich durch den Staat finanziert und protegiert werden würde. Genau dieser Unsinn liegt auch dem im Sozialausschuss gescheiterten Antrag der AfD zu Grunde. Die AfD wärmt hier eine alte, längst geführte und entschiedene Debatte wieder auf, nämlich die Debatte um die Extremismusklausel. Eine solche hatte die damalige Bundesfamilienministerin Kristina Schröder im Jahr 2011 für die Förderung von Projekten aus dem Bundesprogramm Demokratie leben! eingeführt und damit einen Generalverdacht gegen alle ausgesprochen, die sich mit ihren Projekten für Demokratie, Menschenrechte und gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus einsetzen – als müssten gerade Diejenigen, die sich für Demokratie engagieren gezwungen werden, ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abzulegen; etwas das keiner anderen Gruppe Fördermittelempfänger abverlangt wird.

Im Jahr 2012 erklärte das Verwaltungsgericht Dresden die Klausel für teilweise rechtswidrig, ein Schluss, zu dem im Übrigen auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestages gekommen war, genauso ein Gutachten des renommierten Staats- und Verwaltungsrechtlers Prof. Ulrich Battis. 2014 wurde die Extremismusklausel endlich abgeschafft, unter den damaligen Bundesministern Manuela Schwesig und Thomas de Maizière. Es gibt wirklich keinen einzigen guten Grund, warum wir diese Debatte um die Demokratieförderung nun erneut führen sollten. Ich will ihnen einmal ein paar nennen, die sich damals gegen diese Klausel ausgesprochen haben: Das von den Bundesministerien des Inneren und der Justiz getragene Bündnis für Demokratie und Toleranz, die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus, der Generalsekretär des Zentralrats der Juden, die Amadeu-Antonio-Stiftung, die Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung, Gewerkschaften, Opferberatungsstellen und viele Träger der Demokratiearbeit aus der gesamten Bundesrepublik.

Ihre zentrale und richtige Kritik bleibt auch heute richtig: mit der Extremismusklausel wird eine Verdachtskultur gegen Engagierte betrieben, es wird ihnen unterstellt, potentielle Extremisten zu sein, die man zu einem Bekenntnis nötigen müsse und das alles mit einem völlig vagen und unklaren Extremismusbegriff, der sich weitgehend an der Behördendefinition eines inländischen Geheimdienstes anlehnt – also an der Definition des Verfassungsschutzes – der nun nachweislich Rechtsextremismus in der Vergangenheit immer wieder finanziert hat, statt ihn zu verhindern – anstatt die Förderung an nachprüfbaren und wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen auszurichten, in deren Entwicklung man die zivilgesellschaftlichen Träger dann auch einbindet, statt sie zur Staatsnähe zu zwingen und damit die Trennung von Staat und Gesellschaft in Frage zu ziehen.

Es ist gut, dass die nun vorliegende Beschlussempfehlung auf Antrag der Koalitionsfraktionen diesen Unsinn nicht mitmacht und zutreffend darauf verweist, dass die aktuellen rechtlichen Regelungen ausreichend sind. Wobei der Hinweis erlaubt sei, dass man Anträge von Rechtsextremisten auch einfach so ablehnen kann. Wir werden der Beschlussempfehlung zustimmen, vielen Dank.