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Hendrik Lange zu TOP 8: Bericht des 20. Parl. Untersuchungsausschusses

Sehr geehrte Damen und Herren,

als meine Fraktion den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu den Themenkomplexen Brüchau und Grube Teutschenthal eingebracht hatte, herrschte nachvollziehbare Skepsis, welche Ergebnisse in der kurzen Zeit bis zum Ende der Legislatur erzielt werden können. Der umfangreiche Bericht zeigt, dass trotzdem die Vorgänge ein Stück weit erhellt werden konnten und alle Fraktionen gewillt waren, ein Ergebnis zu erzielen. Dafür bedanke ich mich auch bei den Mitgliedern der Koalition. – insbesondere auch für die Geduld, wenn es doch sehr naturwissenschaftlich wurde.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Ausschussbericht zeigt, dass wir sowohl in Brüchau als auch in Teutschenthal nicht einfach zur Tagesordnung übergehen können. Für die Giftgrube Brüchau gibt es das ganz klare Bekenntnis, dass die Grube weg muss. Und ich sage auch, wer mit der Grube gutes Geld verdient hat, muss sich auch an den Entsorgungskosten beteiligen. Es ist im Bericht klar benannt, dass bereits in den 90 er Jahren bekannt war, dass die Grube undicht ist. Trotzdem wurden die Genehmigungen zum Weiterbetrieb erteilt. Für die Firma war das eine billige Methode, sich der giftigen Abfälle aus der Erdgasförderung zu entledigen. Ab 2000 verschärften sich sogar die Erkenntnisse zum Zustand der Grube und selbst nach 2010 wurde noch 2 Jahre lang eingelagert, obwohl EU-Recht klar dagegensprach.

Und dass bis heute darüber gestritten wird, wie mit der Grube zu verfahren ist, zeigt, dass das wirtschaftliche Interesse, das Streben nach kurzfristigem privatem Profit noch viel zu sehr vor Umweltschutz und Schutz der Menschen vor Ort steht. Das muss aufhören! Anrede

Genau so verhält es sich bei der Grube Teutschenthal GmbH. Obwohl klar war, dass die Grube Teutschenthal für die Müllentsorgung ungeeignet ist, wurde sie durch die Treuhand zu Zweck des Versatzes mit Müll privatisiert. Diesem Geschäftszweck fühlt sich das LAGB bis heute verpflichtet. Seit mit dem Gebirgsschlag von 1996 die Insolvenz der GTS drohte, finanziert die LAF die Sicherung des Grubenfeldes Angersdorf mit. Allerding hat die GTS dabei einen Mechanismus entdeckt, den sie bis vor Kurzem allzu gern genutzt hat. Die Drohung mit Insolvenz lässt bei den Landesbehörden und Teilen der Politik die Angst aufkommen, dass der teure Versatz zur Sicherung des Grubenfeldes aus der Landeskasse zu zahlen ist. Darum setzt man auch weiter auf das Profitträchtige Geschäft mit Müll.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bericht kritisiert das LAGB in seiner Auslegung der Gesetze und Verordnungen. Die Auffassung, dass ein Langzeitsicherungsnachweis eine Anreihung von Konzepten ist, wie die Langzeitsichere Verwahrung der Grube und des Versetzten Giftmülls erreicht werden kann, wird klar widersprochen.

Schon während der Einlagerung muss die Interaktion mit der Biosphäre ausgeschlossen werden und klar sein, dass die Grube Langzeit sicher ist. Das Herangehen des LAGB ist bei der GTS allerdings so, als würde man mit einem Flugzeug starten und die Landeklappen erst im Flug erfinden. Das ist bei der hydraulischen Absperrung sehr deutlich geworden und auch die Durchörterung des roten Salztons wirft Fragen nach der aktuellen Langzeitsicherheit auf. Von daher ist hier die ernsthafte Frage nach der rechtlichen Genehmigungsbasis zu stellen. Der PUA empfiehlt daher den Versatz mit inertem Material wie Salzbeton. Zudem muss dauerhaft verhindert werden, dass die eingelagerten Giftabfälle mit den in der Grube vorhandenen Fluiden in Kontakt kommen. Und für mich und die Menschen vor Ort ist klar, dass ein Versatz mit freigemessenem Material aus der Atomindustrie nicht in Frage kommt.


Sehr geehrte Damen und Herren,

dass das eingesetzte Filtratwasser zur Freisetzung von giftigen Stoffen und zu starken Gerüchen führen kann, hatte das LAGB gewusst und diesen Einsatz mit großer Skepsis behandelt. Dennoch wurde Einsatz auf Intervention der GTS genehmigt. Dass dann jedoch beim Auftreten der Geruchsbelästigung das LAGB bei Anwohnerbeschwerden abgewiegelt hat, das nehmen Ihnen die Leute bis heute übel.

Die Gier des Unternehmens, Müll auch in den Holräumen unter Angersdorf zu entsorgen, und dabei auf giftiges Filtratwasser zur Dickstoffanmischung zu setzen, statt auf Wasser oder Lauge, führte zur Belästigung der Menschen vor Ort, die eigentlich nach einer Wiedergutmachung schreit. Es führte aber auch dazu, dass die fehlende Einhausung des Freilagers in Teutschenthal und das damit einhergehende Behördenversagen aufflog. Wer die Folgen der Ideologie des Schlanken Staates und der Austeritätspolitik von Haseloff und Bullerjahn plastisch erkennen möchte, wir im PUA-Bericht fündig.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


das die Vorhabenträger wie in den Untersuchten Fällen aber auch bei anderen Genehmigungsverfahren ihre Gutachter bestimmen muss unbedingt hinterfragt werden. Vielmehr sollte das die Genehmigungsbehörde unabhängig tun und dafür Gebühren nehmen. Zudem müssen Kontrollbehörden jederzeit so ausgestattet sein, dass sie kompetent ihre Aufgaben erledigen können.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 

wir müssen davon wegkommen das Geschäft mit Müll als Wirtschaftskonzept für unser Land anzusehen. Davon profitieren nur private Unternehmen während Mensch und Umwelt die Lasten tragen. Sachsen-Anhalt ist kein Müllimportland!

Ich plädiere schon heute für einen Erneuten PUA, der die Erkenntnisse des 20. Pua aufgreift und Verantwortlichkeiten sowie Interessenslagen umfangreicher untersucht.
Danke!